Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes Probstei-West ist der
Verbandsvorsteher verpflichtet, der Schulverbandsvertretung mindestens
halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Schulverbandsvertretung als erteilt.
Im laufenden
Haushaltsjahr 2019 sind bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unter
Berücksichtigung der eingerichteten Deckungskreise keine unerheblichen über-
und außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Darüber
hinaus sind auch keine erheblichen über- und außerplanmäßige Ausgaben,
die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, entstanden.
Haushaltsüberschreitungen
gibt es lediglich bei den Haushaltsstellen 2110.68000:Abschreibungen und
9100.68100: Auflösen von Beiträgen und Zuschüssen. Diese sind damit begründet,
dass die Aufwendungen für die Sanierung der sanitären Einrichtungen sowie die
entsprechende Zuschussgewährung nunmehr in der Anlagenbuchführung erfasst
worden sind. In der Kameralistik werden diese Positionen aber ergebnisneutral
gebucht, so dass hierdurch keine Haushaltsauswirkungen entstehen.
Beschlussvorschlag:
Die Schulverbandsvertretung nimmt den Bericht des Schulverbandsvorstehers über die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis.