Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Krokau ist der Bürgermeister
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der
beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2019
bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage unerhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben von 912,18 € entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, keine entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2019 entstandenen unerheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 912,18 € zur Kenntnis.