Sachverhalt:
Gemäß § 82
GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Köhn ist der Bürgermeister
verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die
geleisteten unerheblichen über und außerplanmäßigen Ausgaben zu
berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann,
wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die
Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.
Bis zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind keine unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Erhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag von 1.000 €
übersteigen, sind in Höhe von 3.882,75 € entstanden. Eine entsprechende
Aufstellung ist dieser Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung stimmt den im 1. Halbjahr 2019 entstandenen erheblichen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 3.882,75 € zu.