Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
STEIN/BV/050/2019
Aktenzeichen
III.2.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 18.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen in dem Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde am 22.08.2018 in Form einer Informationsveranstaltung im „Haus des Kurgastes“ durchgeführt. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß §4 Abs.1 Baugesetzbuch wurde mit Schreiben vom 04.09.2018 eingeleitet. Es wurde um Abgabe einer Stellungnahme bis 08.10.2018 gebeten. Am 05.12.2018 hat es ein Planungsgespräch mit der Landesplanung, dem Innenministerium und dem Kreis Plön gegeben. Dabei ist entschieden worden, dass das Gebiet in zwei Bauabschnitte geteilt werden muss.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der im Rahmen des vorzeitigen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen, den Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes damit zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Die Planunterlagen sind sodann für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern. Während der öffentlichen Auslegung sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Abwägungsvorschläge

-       Planzeichnung

-       Begründung

-       Umweltbericht

-       Lärmtechnische Untersuchung (Verkehr)


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Abwägung der im Rahmen des vorgezogenen Beteiligungsverfahrens vorgetragenen Anregungen gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros.

 

  1. Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „südlich der K 30, östlich der Straße Dorfring und westlich des Gewerbegebietes“ zu und bestimmt diesen zur Offenlegung. Die Begründung und der Umweltbericht mit landschaftsplanerischer Stellungnahme werden gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung Probstei öffentlich auszulegen und zeitgleich auf der Internetseite des Amtes Probstei zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.