Betreff
Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren"
Vorlage
SCHÖN/BV/372/2019
Aktenzeichen
II.3-6150
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit 2008 wird das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ umgesetzt. Ziel des Programms ist die Stärkung von Innenstädten, Ortszentren und Nebenzentren. Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Die Mittel des Programms können eingesetzt werden zur Erhaltung und Entwicklung des Gebiets als Standort für Wirtschaft und Kultur sowie als Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Gefördert werden insbesondere die Aufwertung des öffentlichen Raumes, wie Straßen, Wege und Plätze. Instandsetzung und Modernisierung von Stadtbild prägenden Gebäuden.

 

Bislang wurden in Schleswig-Holstein 13 Gemeinden in dieses Programm aufgenommen. Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten führt zur Auswahl weiterer Fördermaßnahmen ein 2-stufiges Ausschreibungsverfahren durch. Die Gemeinde Schönberg wurde im Mai 2017 aufgefordert sich für das Interessenbekundungsverfahren zu bewerben. Insgesamt wurden 50 Gemeinden aufgefordert, wovon sich 11 Gemeinden für  das Interessenbekundungsverfahren beworben haben. Nach einer Ortsbesichtigung und vertieften Gesprächen kommt die Gemeinde Schönberg in Betracht für eine Förderung.

 

Die Städtebauförderung ist eine integrierte Unterstützung bis zur vollständigen Umsetzung der Gesamtmaßnahme. Die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets erfolgte auf der Grundlage des Schlüsselprojekts Ortszentrum Schönberg aus dem Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept Schönberg 2030 der Gemeinde Schönberg und betrifft den Ortskern von der Kirche bis zum Bahnhof. Der Bund und das Land gewähren jeweils 1/3 der Zuschüsse. Die Gemeinde Schönberg erbringt ebenfalls 1/3 der Städtebaufördermittel aus eigenen Haushaltsmitteln.

 

Die Maßnahmen dauern insgesamt üblicherweise 10 bis 15 Jahre. In dieser Zeit benötigt die Gemeinde Schönberg verstärkt personelle Kapazitäten. Mit der Förderung geht ein hoher organisatorischer, planerischer und bürokratischer Aufwand einher. Diese Leistung kann mit dem derzeitigen Personalkörper vom Amt Probstei nicht geleistet werden.

 

Sofern die Gemeinde Schönberg Interesse an die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ hat, muss bis zum 28.02.2019 ein Antrag auf Aufnahme in das Programm gestellt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Antrag zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bis zum 28.02.2019 zu stellen.