Betreff
Beauftragung einer Konzeptentwicklung für den Bereich "Kurpark und Dorfplatz"
Vorlage
BRODE/BV/023/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den vergangenen Wochen und Monaten ist am Rande von aktuellen Themen immer wieder über eine Betrachtung des Bereiches „Kurpark/Dorfplatz gesprochen worden.

 

Dabei tauchten dann verschiedene, im Folgenden nicht abschließend aufgezählte mögliche Themen- und Fragestellungen auf:

 

- E-Mobilität z.B. durch Einrichtung einer E-Ladesäule für PKW und oder Radfahrer

- Aufwertung des Bereiches als oder zum Dorfmittelpunkt

- Einbindung der Forderung zum Bau sog. systemgerechter Bushaltestellen, die sich im unmittelbaren Umfeld befinden

- Herrichtung eines Aufenthaltsbereiches ggfs. mit wettergeschützten Aufenthaltsmerkmalen

- Einrichtung von sog. Mobilitätsstationen

- Einrichtung einer sog. Mitfahrbank

- usw.

 

Natürlich handelt es sich bei der Aufzählung nur um Ideen und oder Vorschläge, die einer näheren und vertiefenden Betrachtung bedürfen. Ohne dabei Bewertungen oder gar Prioritätensetzungen vorwegzunehmen, könnte allerdings im Rahmen einer konzeptionellen Vorgehensweise erreicht werden, dass im Sinne einer Aufwertung unter den Oberthemen „Touristische Aufwertung“, „Daseinsvorsorge“ bis hin zum „Sozialen Miteinander“ verschiedene konkrete Maßnahmen verortet werden können, die dann im Rahmen einer Umsetzungsphase so ineinander greifen, dass am Ende eines Umsetzungsprozesses ein konzeptioneller Gedanke deutlich wird und jedenfalls nicht die Gefahr bestünde, dass er verloren ginge.

 

Je nach konkreter Maßnahme wäre es dann auch denkbar, dass in der Umsetzungsphase verschiedenen Fördermöglichkeiten in Frage kämen. So wäre die Schaffung einer E-Ladesäule durchaus im Rahmen einer Förderung mit Mitteln der Aktivregion denkbar. Die Herrichtung von systemgerechten Haltestellen hingegen wäre aus Mitteln des Kreises Plön förderfähig, um nur zwei Beispiele zu nennen. Verschiedene Fördertöpfe bedeuten allerdings durchaus verschiedene Vorgehensweisen und je nach konkretem Projekt auch die Inanspruchnahme verschiedener externer Beratungsleistungen.

 

In diesem Stadium soll es jedoch ausdrücklich nicht schon um die Priorisierung einzelner Möglichkeiten gehen oder gar erst in der Zukunft zu treffende Entscheidungen präjudizieren.

 

Das Gegenteil ist der Fall.

 

Es geht vielmehr darum, zu sensibilisieren, dass im Kontext mit einer ggfs. gewünschten Aufwertung des Bereiches im besten Sinne ein konzeptionelles Vorgehen in Betracht gezogen wird. Als erst die Erstellung eines Konzeptes und dann die Umsetzung verschiedener Maßnahmen.

 

Damit soll gewährleistet werden, dass möglicherweise verschiedene Maßnahmen ineinander greifen, diese Maßnahmen auch in finanzieller Hinsicht für die Gemeinde planbarer werden und eine Umsetzung damit erleichtert wird.

 

Um es auf einen Nenner zu bringen, es bedürfte bei den vorbeschriebenen Rahmenbedingungen zunächst der Erstellung eines Konzeptes, bevor Entscheidungen über einzelne Maßnahmen getroffen würden.

 

Bei der Erstellung eines Konzeptes ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einschließlich der Jugendlichen und Kinder von herausragender Bedeutung. Des Weiteren sollte das Konzept so konkret wie möglich umsetzbare Bausteine aufzeigen und diese auch mit ersten, wenn auch groben, Kosten, beziffern.

 

Am Ende des Prozesses, welcher durch eine Steuerungsgruppe begleitet werden sollte, könnte dann auf Basis von fachlich begründeten Aussagen ein Entscheidungsprozess über den Umfang und die Art und Weise der Umsetzung in den gemeindlichen Gremien organisiert werden.

 

Ohne externe fachliche begleitende Unterstützung würde ein derartiger Prozess, der wohl einen Zeitraum bis Ende des nächsten Jahres in Anspruch nehmen wird, nicht organisiert werden können. Es bedürfte daher der Beauftragung eines geeigneten Unternehmens.

 

Aus Erfahrungen im Amtsbereich kann noch abschließend berichtet werden, dass diese Vorgehensweise durchaus erfolgversprechend ist, aber auch ohne eine fachliche Begleitung kaum Erfolg verspricht.

 

Zur Begleitung des Prozesses könnte mit Blick auf vergleichsweise Erfahrungen im Amtsbereich ein Kostenbeitrag von 5.000,-- € ausreichend sein. Dieser wäre dann im Haushalt 2019 bereitzustellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Erstellung eines Konzeptes zur Aufwertung des Bereiches „Kurpark/Dorfplatz und stellt hierfür Mittel in Höhe von 5.000,-- € zur Beauftragung eines zur Begleitung des Prozesses geeigneten Büros bereit.

 

Das Konzept soll im Ergebnis verschiedene umsetzbare Maßnahmen unter größtmöglicher Bürgerbeteiligung bezeichnen und deren Kosten und Nutzen benennen. Dabei ist eine größtmögliche Bürgerbeteiligung sicherzustellen.


Der Bürgermeister wird gebeten, mindestens drei Angebote einzuholen, auf dessen Basis und ggfs. Vorstellung die Gemeindevertretung entscheidet.

 

Über die Zusammensetzung einer Steuerungsgruppe wird in einer späteren Sitzung entschieden.