Betreff
Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009)
Vorlage
STEIN/BV/046/2018
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Stein erhebt eine Zweitwohnungssteuer mit einem Steuersatz von derzeit 14 % des Mietwertes. In den Beratungen und Beschlussfassungen zur Haushalt 2019 hat sich die Gemeindevertretung für eine Anhebung der Zweitwohnungssteuer auf einen Steuersatz von nunmehr 16 % ausgesprochen.

 

Dieser Verwaltungsvorlage ist ein Satzungsentwurf für die beabsichtigte Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Stein beigefügt.

 

Unter der Voraussetzung, dass die derzeitigen steuerbaren Zweitwohnungen in der Gemeinde Stein auch bei einer Erhöhung des Steuertarifs steuerbar bleiben, könnte die Gemeinde mit der beabsichtigten Satzungsänderung nach aktuellem Sachstand eine Einnahmensteigerung von 8.500,00 €uro generieren.

 

Für die Zweitwohnungssteuerpflichtigen in der Gemeinde Stein würde sich eine jährliche Mehrbelastung von durchschnittlich 165,00 €uro ergeben (bei einer Spanne von 45,00 €uro bis 480,00 €uro mehr jährlich, je nach Objekt).


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009)


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Stein beschließt die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Stein (ZwStSa 2009) gemäß Entwurf.