Betreff
Satzung über die Erhebung einer Zweiwohnungssteuer in der Gemeinde Barsbek
Vorlage
BARSB/BV/028/2018
Aktenzeichen
II.1.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barsbek hat mit Beschluss vom 17.09.2018 die Einführung der Zweitwohnungssteuer beschlossen.

 

Als Anlage wird ein Satzungsentwurf beigefügt. Inhaltlich gleichen sich die Regelungen an die Satzungen der anderen Probsteigemeinden in der neusten Fassung an.

 

Die Verwaltung rechnet mit cirka sechs bis neun Fällen in der Gemeinde Barsbek. Sie geht von einem generierbaren Aufkommen von 4.500,00 Euro bei einem Steuersatz von 10 % aus. Alle Werte sind beruhen auf Einschätzungen. Konkrete Zahlen können erst vorliegen, wenn eine Einzelfallprüfung aller potentiellen Objekte erfolgt ist.

 

Im Bereich des Amtes Probstei werden derzeit Steuersätze von 8 % bis 14 % in den einzelnen Gemeinden zugrunde gelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Zweiwohnungssteuer in der Gemeinde Barsbek“ in der Fassung des vorliegenden Entwurfes.