Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/053/2018
Aktenzeichen
II.910.02.20
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Wendtorf mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 2.386.700 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 3.784.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist planerisch eine Kreditaufnahme in Höhe von 610.200 € erforderlich. § 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung beinhaltet eine dementsprechende Festsetzung.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 370 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr jeweils um 10 Prozentpunkte verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei der Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und der Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben von 165.900 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr eine Kostensteigerung von 19.200 €. Geringeren Schulkostenbeiträgen für Grundschulen aufgrund rückläufiger Schülerzahlen stehen erhöhte Schulkostenbeiträge bei Gymnasien aufgrund erhöhter Schülerzahlen sowie umfangreicher Sanierungsaufwendungen beim Heinrich-Heine-Gymnasium in Heikendorf gegenüber. Leicht erhöht hat sich die Schülerzahl, die die Dörfergemeinschaftsschule in Probsteierhagen besuchen. Daher steigt die Schulverbandsumlage leicht an.

 

UAB 3520: Zuschuss zur Fahrbücherei

Im Haushaltsjahr 2018 war seitens der Fahrbüchereizentrale die Anschaffung eines neuen Busses vorgesehen. Die Anschaffung hat sich verzögert. Diese Kosten werden als „Einmalbetrag“ auf die jeweiligen Gemeinden nunmehr mit dem Haushaltsjahr 2019 umgelegt. Auf die Gemeinde Wendtorf entfällt voraussichtlich ein Zusatzbetrag von rund 2.300 €.

 

UAB 4640: Kindergärten

Den Gesamteinnahmen von 670.800 € stehen Gesamtausgaben von 724.500 € gegenüber. Damit verbleibt eine Gemeindebelastung für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten von 53.700 €. Im Vergleich zum Vorjahr eine wesentliche Verbesserung von 55.700 €. Hauptursächlich hierfür sind erhöhte Kindergartengebühren, aber auch erhöhte Zuschusszahlungen des Landes und des Kreises.

 

UAB 6100: Orts- und Regionalplanung

In der Gemeinde Wendtorf konkretisieren sich die Planungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses. Darüber hinaus sollen neue Bauplätze ausgewiesen werden. Unabhängig von der Standortfrage des neuen Feuerwehrgerätehauses sind hierfür Änderungen beim F-Plan und das Aufstellen von B-Plänen erforderlich. Unter der Haushaltsstelle 6100.65010 sind hierfür 100.000 € etatisiert.

 

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

 

Die nach wie vor gute wirtschaftliche Gesamtsituation lässt höhere Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen für das Haushaltsjahr 2019 erwarten. Aufgrund von extremen Einwohnerverlusten von 28 Einwohnern (31.03.2017 = 978; 31.03.2018 = 950) fallen die Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen jedoch deutlich niedriger aus als erwartet.

 

Der Unterabschnitt 9000 weist einen Überschuss von 874.900 € aus. Dieser liegt mit rund 24.900 € über dem Vorjahresniveau. Die Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuern tragen hierzu ihren Anteil bei.

 

Der Verwaltungshaushalt weist einen freien Finanzspielraum von 87.500 € aus.

 

Erhebliche Investitionen in einer Größenordnung von insgesamt 3.730.300 € sind im Vermögenshaushalt eingeplant. Eine Gesamtaufstellung der geplanten Maßnahmen kann der Seite 25 des beigefügten Haushaltsentwurfs entnommen werden.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist die vollständige Auflösung der allgemeinen Rücklage in Höhe von 262.400 € erforderlich. Darüber hinaus bedarf es einer weiteren Kreditaufnahme in Höhe von 610.200 €.

In der mittelfristigen Finanzplanung, die bis in das Jahr 2022 reicht, sind weitere erhebliche Investitionen in einer Größenordnung von 2.614.000 € vorgesehen. Nach derzeitigen Gesichtspunkten bedarf es einer weiteren Kreditaufnahme von 1.488.700 €.

Für die Gesamtkreditneuaufnahmen von 2.098.900 € sind in den nächsten 30 Jahren Zins- und Tilgungsleistungen von jährlich rund 108.000 € aufzubringen, basierend auf einen angenommenen Zinssatz von 2%.

Aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftssituation scheint dies möglich zu sein. Allerdings muss mittelfristig wieder mit einem Wirtschaftsabschwung verbunden mit rückläufigen Steuereinnahmen gerechnet werden. Gleichzeitig müssen für künftige Investitionen wieder Rücklagen aufgebaut werden.

 

Die erfolgte Beschlusslage des Finanzausschusses vom 06.12.2018 ist bereits im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt worden.

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.