Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der
Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt
weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.933.900
€ aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von
je 92.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem
Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der
Investitionen des Vermögenshaushaltes ist in Höhe von 27.200 € vorgesehen.
Der Stellenplan weist 12,10 Stellen aus.
Als Beschlussempfehlung werden die Hebesätze
für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 390
% für die Gewerbesteuer. Diese würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr nicht
verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer
B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben
werden:
UAB 2000: Schulverwaltung:
Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist
Gesamtausgaben in einer Größenordnung von 147.700 €. Im Vergleich zum
Vorjahresansatz bedeutet dieses eine Kostensteigerung von insgesamt 21.200 €.
Deutlich mehr Grundschüler besuchen die Grundschule in Laboe. Dafür sind neben
der Schulverbandsumlage für die Dörfergemeinschaftsschule in Probsteierhagen
gesonderte Schulkostenbeiträge zu entrichten.
Auch werden bei den Schulkostenbeiträgen für
Gymnasien deutliche Kostensteigerungen erwartet. Der Schulträger des
Heinrich-Heine-Gymnasiums hat darauf hingewiesen, dass die Kosten pro
Schüler/in aufgrund erheblicher Sanierungsaufwendungen von derzeit 1.500 € auf
2.500 € steigen werden. Bei der letzten Abrechnung haben 17 Kinder aus der Gemeinde
Stein das Gymnasium in Heikendorf besucht.
UAB 4640: Kindergarten:
Der Anteil der Kinder aus Umlandgemeinden hat
sich verringert, so dass geringere Einnahmen von Umlandgemeinden von 25.000 €
erwartet werden.
Höhere Zuschüsse aus Kreis- und Landeszuschüssen
decken die höheren Personalkosten.
Unterm Strich weist der UAB 4640 eine
Gesamtgemeindebelastung von 215.900 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr
Mehrausgaben von 21.700 €.
UAB 7900: Tourismus:
Bei den gebührenpflichtigen Parkplätzen und
bei der Mole besteht ein hoher Unterhaltungsbedarf. Hier sind jeweils 20.000 €
bei den Haushaltsstellen 7900.51100 und 7900.51200 veranschlagt worden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Erfreulicherweise ist die Einwohnerzahl der
Gemeinde Stein nach jahrelangem Abwärtstrend wieder gestiegen (+ 26 Einwohner
im Vergleich zum Vorjahr). Dies führt zu Mehreinnahmen aus
Schlüsselzuweisungen. Gleichzeitig steigt das Einkommensteueraufkommen aufgrund
der stabilen und sehr guten Wirtschaftslage weiter an. Insgesamt kann die
Gemeinde Stein mit Einnahmen in Höhe von 1.142.900 € rechnen. Mehreinnahmen auf
der einen Seite lösen aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen
Seite aus.
Unterm Strich verbleibt ein Überschuss in
Höhe von 626.600 €. Dieser liegt damit um 23.100 € über der Vorjahresplanung.
Unter Berücksichtigung aller Umstände weist
der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus.
Im Vermögenshaushalt
sind lediglich 25.000 € für eine neue Tragkraftspritze der Feuerwehr und
weitere 7.000 € für Erneuerungsbedarf des Bauhofes (12.000 € insgesamt, davon
5.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt) vorgesehen. Nach Abzug des
erwarteten Kreiszuschusses für die Tragkraftspritze verbleibt planerisch eine
Kreditaufnahme von 27.200 €.
Der Hauptausschuss hat sich auf seiner
Sitzung am 26.11.2018 bereits mit dem Haushaltsentwurf 2019 befasst.
Nach der Hauptausschusssitzung wurde der
Haushaltsentwurf nochmals überarbeitet. Die Änderungen sind in der beigefügten
Veränderungsliste aufgeführt.
In der Gesamtbetrachtung ändert sich die
Haushaltssituation allerdings nicht. Es hat lediglich einige Verschiebungen
innerhalb der Haushaltsstellen gegeben.
Beschlussvorschlag
für den Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den
Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu
beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Hauptausschusses
beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem
Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.