Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 der Gemeinde Stein
Vorlage
STEIN/BV/044/2018
Aktenzeichen
II.910.02.18
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2019 der Gemeinde Stein mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 1.933.900 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 92.500 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der Investitionen des Vermögenshaushaltes ist in Höhe von 27.200 € vorgesehen.

 

Der Stellenplan weist 12,10 Stellen aus.

 

Als Beschlussempfehlung werden die Hebesätze für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 390 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 390 % für die Gewerbesteuer. Diese würden sich demnach gegenüber dem Vorjahr nicht verändern. Die Landesempfehlungen liegen bei Grundsteuer A = 380%; Grundsteuer B = 425% und Gewerbesteuer = 380%.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulverwaltung:

Der Unterabschnitt (UAB) 2000 weist Gesamtausgaben in einer Größenordnung von 147.700 €. Im Vergleich zum Vorjahresansatz bedeutet dieses eine Kostensteigerung von insgesamt 21.200 €. Deutlich mehr Grundschüler besuchen die Grundschule in Laboe. Dafür sind neben der Schulverbandsumlage für die Dörfergemeinschaftsschule in Probsteierhagen gesonderte Schulkostenbeiträge zu entrichten.

Auch werden bei den Schulkostenbeiträgen für Gymnasien deutliche Kostensteigerungen erwartet. Der Schulträger des Heinrich-Heine-Gymnasiums hat darauf hingewiesen, dass die Kosten pro Schüler/in aufgrund erheblicher Sanierungsaufwendungen von derzeit 1.500 € auf 2.500 € steigen werden. Bei der letzten Abrechnung haben 17 Kinder aus der Gemeinde Stein das Gymnasium in Heikendorf besucht.

 

UAB 4640: Kindergarten:

Der Anteil der Kinder aus Umlandgemeinden hat sich verringert, so dass geringere Einnahmen von Umlandgemeinden von 25.000 € erwartet werden.

Höhere Zuschüsse aus Kreis- und Landeszuschüssen decken die höheren Personalkosten.

Unterm Strich weist der UAB 4640 eine Gesamtgemeindebelastung von 215.900 € aus. Im Vergleich zum Vorjahr Mehrausgaben von 21.700 €.

 

UAB 7900: Tourismus:

Bei den gebührenpflichtigen Parkplätzen und bei der Mole besteht ein hoher Unterhaltungsbedarf. Hier sind jeweils 20.000 € bei den Haushaltsstellen 7900.51100 und 7900.51200 veranschlagt worden.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Erfreulicherweise ist die Einwohnerzahl der Gemeinde Stein nach jahrelangem Abwärtstrend wieder gestiegen (+ 26 Einwohner im Vergleich zum Vorjahr). Dies führt zu Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen. Gleichzeitig steigt das Einkommensteueraufkommen aufgrund der stabilen und sehr guten Wirtschaftslage weiter an. Insgesamt kann die Gemeinde Stein mit Einnahmen in Höhe von 1.142.900 € rechnen. Mehreinnahmen auf der einen Seite lösen aber auch höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus.

Unterm Strich verbleibt ein Überschuss in Höhe von 626.600 €. Dieser liegt damit um 23.100 € über der Vorjahresplanung.

 

Unter Berücksichtigung aller Umstände weist der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus.

 

 

Im Vermögenshaushalt sind lediglich 25.000 € für eine neue Tragkraftspritze der Feuerwehr und weitere 7.000 € für Erneuerungsbedarf des Bauhofes (12.000 € insgesamt, davon 5.000 € im Verwaltungshaushalt veranschlagt) vorgesehen. Nach Abzug des erwarteten Kreiszuschusses für die Tragkraftspritze verbleibt planerisch eine Kreditaufnahme von 27.200 €.

 

 

Der Hauptausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 26.11.2018 bereits mit dem Haushaltsentwurf 2019 befasst.

Nach der Hauptausschusssitzung wurde der Haushaltsentwurf nochmals überarbeitet. Die Änderungen sind in der beigefügten Veränderungsliste aufgeführt.

 

In der Gesamtbetrachtung ändert sich die Haushaltssituation allerdings nicht. Es hat lediglich einige Verschiebungen innerhalb der Haushaltsstellen gegeben.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2019 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.