Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2017 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/348/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Schröder & Korth mit Sitz in Itzehoe den Auftrag erteilt, die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2017 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 16.10.2018 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses und der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 19.09.2018 zusammen mit dem Prüfbericht zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet.

 

Der Jahresverlust 2017 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg, der in der Zeit vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf 328.693,98 EUR; Er liegt damit um exakt 39.793,98 EUR über der im Wirtschaftsplan 2017 angenommenen Verlusthöhe. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung war die erhöhten Personalkosten, höhere Kosten für Strandsandaufschüttungen und für Veranstaltungen. Die außerplanmäßige Landes-Zuwendung Sturmflutschäden konnten die Mehrausgaben nicht kompensieren. Die Umsatzerlöse konnten aufgrund der Wetterlage größtenteils nicht erwirtschaftet werden.

 

Die Bilanzsumme betrug zum 31.12.2017 3.486.417,75 EUR (gegenüber 3.412.563,45 EUR zum 31.12.2016)

 

Die weiteren wesentlichen Aussagen zum Geschäftsverlauf des Jahres 2017 lassen sich dem Lagebericht entnehmen (vgl. Anlage 4 des Prüfungsberichtes).

 

Der Wirtschaftsprüfer hat sodann im Prüfungsbericht u.a. dargelegt, dass

 

1.   die Organisation der Buchführung, das interne Kontrollsystem, der Datenfluss und das Belegwesen eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvorfälle ermöglichten,

 

2.   bei der Aufstellung des Jahresabschlusses die für die Rechnungslegung geltenden Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet wurden,

 

3.   der Anteil des betriebswirtschaftlichen Eigenkapitals an der Bilanzsumme 49,0 % beträgt [so dass die Eigenkapitalausstattung deutlich über den Mindestvorgaben der Eigenbetriebsverordnung liegt],

 

4.   das langfristig gebundene Vermögen nahezu vollständig (99,8 %) durch langfristig verfügbares Kapital gedeckt ist,

 

5.   keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der wirtschaftlichen Verhältnisse und gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu erheben sind.

 

Der abschließende Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 16.10.2018 zum Jahresabschluss 2017 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft geben nach meiner Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 26.10.2018 (Az. 11-524.20.5.1) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen.

 

Auf den durch die Gemeindevertretung noch festzustellenden Jahresverlust i.H.v. 328.693,98 EUR wurden aus Mitteln des Haushaltsjahres 2017 bereits Abschlagszahlungen in Höhe von insgesamt 342.600,35 EUR (einschl. Gewinnvortrag aus dem Jahr 2016 i.H.v. 17.600,35 EUR) geleistet. Somit kann der überzahlte Abschlag in Höhe von 13.906,37 EUR auf die neue Rechnung vorgetragen werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2017 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.      Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2017 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      Der Jahresabschluss 2017 des Tourist-Service Ostseebad Schönberg wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 3.486.417,75 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.      Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2017, die mit einem Jahresverlust in Höhe von 328.693,98 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.      Der um 13.906,37 EUR überzahlte Abschlag auf die Verlustzuweisung für das Wirtschaftsjahr 2017 wird auf neue Rechnung vorgetragen.