Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 der Gemeinde Lutterbek
Vorlage
LUTTE/BV/029/2018
Aktenzeichen
II.910.02.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Lutterbek mit dem Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 485.500 € und Ausgaben in Höhe von 528.100 € aus. Der Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 33.300 € um 9.300 € auf nun mehr 42.600 € erhöht.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 336.900 EUR veranschlagt worden.

 

Der investive Teil des Etats, d.h. der Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 325.300 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 25.300 EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt einer Kreditaufnahme i.H.v. 325.600 EUR, weil neben den Investitionen ein erwarteter Kreiszuschuss für die Atemschutzgeräte etwas niedriger ausfällt. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.

Diese Kreditaufnahme bedarf – nach erfolgter Beschlusslage des Nachtragshaushaltes durch die Gemeindevertretung – der Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Lutterbek nicht.

 

Weitere Erläuterungen zum vorliegenden Nachtragshaushaltsentwurf 2018 ergeben sich aus dem sehr umfangreich dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle auf diesen Vorbericht verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.