Sachverhalt:
Im Entwurf wird die 1.
Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Lutterbek mit dem
Nachtragshaushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
in Höhe von 485.500 € und Ausgaben in Höhe von 528.100 € aus. Der
Verwaltungshaushalt ist demnach nicht ausgeglichen. Es besteht nach wie vor ein
Sollfehlbetrag, der sich mit diesem Nachtragshaushaltsplan jedoch von bisher 33.300
€ um 9.300 € auf nun mehr 42.600 € erhöht.
Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 336.900 EUR veranschlagt worden.
Der investive Teil des Etats, d.h. der
Vermögenshaushalt, weist Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
Höhe von 325.300 EUR aus. Diese sind im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 25.300
EUR gestiegen. Zur anteiligen Finanzierung dieser Maßnahmen bedarf es jetzt
einer Kreditaufnahme i.H.v. 325.600 EUR, weil neben den Investitionen ein
erwarteter Kreiszuschuss für die Atemschutzgeräte etwas niedriger ausfällt. § 2 der Nachtragshaushaltssatzung beinhaltet
demgemäß die Festsetzung eines derartigen Gesamtbetrages der Kredite.
Diese Kreditaufnahme bedarf – nach erfolgter
Beschlusslage des Nachtragshaushaltes durch die Gemeindevertretung – der
Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde.
Die Hebesätze für die Realsteuern ändern sich
mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Gemeinde Lutterbek nicht.
Weitere Erläuterungen zum vorliegenden
Nachtragshaushaltsentwurf 2018 ergeben sich aus dem sehr umfangreich
dargestellten Vorbericht. Um Wiederholungen zu vermeiden wird an dieser Stelle
auf diesen Vorbericht verwiesen.
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.