Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Neubaugebiet hinter den Kleingärten
hier: Entwurfsbeschluss zur vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Vorlage
SCHÖN/BV/318/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 zur Ausweisung eines Neubaugebietes hinter den Kleingärten beschlossen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Maßstab 1:5000 erstellt. Er wird die Grundnutzung im Neubaugebiet darstellen und dabei handelt es sich um ein „W“ für Wohnen. Herr Dr. Heisel wird den Plan in der Sitzung vorstellen. Die Inhalte des Bebauungsplanes wurden bereits in verschiedenen Varianten mehrfach im Planungsausschuss beraten, zuletzt in der Sitzung am 21.08.2018. Der nunmehr vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes wird in der Sitzung noch einmal ausführlich vorgestellt. Es muss dann insbesondere noch beschlossen werden, ob der Knick im Süden des Gebietes erhalten oder  entwidmet und im Bebauungsplan als Anpflanzungsfläche festgesetzt werden soll. Weiterhin sollte noch beschlossen werden, ob der Lärmschutzwall im Bereich der Bahnlinie Kiel-Schönberg festgesetzt oder alternativ nur passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt werden sollen.  


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 mit Erläuterungen

1 Planentwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungen


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, den Knick im Süden des Plangebietes zu entwidmen und die Fläche als Anpflanzungsfläche auf den privaten Grundstücken im Bebauungsplan festzusetzen.

 

  1. Der Planungsausschuss beschließt, einen Lärmschutzwall, wie vorgestellt, im Südosten des Plangebietes im Bereich der Bahnlinie Kiel-Schönberg festzusetzen.

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorgestellten Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dem vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Neubaugebiet hinter den Kleingärten zu und bestimmt diese zur vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Eine Kinder- und Jugendbeteiligung ist gesondert durchzuführen.