Sachverhalt:
Aufgrund der Vorgabe des Innenministers muss die Gemeinde Schönberg seit 2008 einen Feuerwehrbedarfsplan für die Ermittlung des Fahrzeugbedarfs und der Personalstärke der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg vorhalten. Der Feuerwehrbedarfsplan sollte alle 3 Jahre durch die Gemeindewehrführung auf Aktualität überprüft werden. Die seinerzeit von der Feuerwehr empfohlene Ersatz- und Neubeschaffung von Fahrzeugen bis zum Jahre 2017 ist zwischenzeitlich umgesetzt worden.
Daher ist jetzt im Anhang der neue Feuerwehrbedarfsplan beigefügt, über den jetzt entschieden werden soll.
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Verkehrsausschuss stimmt dem Feuerwehrbedarfsplan mit den Anlagen in der vorgelegten Ausführung vom 15.08.2018 des Gemeindewehrführers Herr Matthies zu.