Betreff
Beratung über den Bebauungsplan Nr. 9 "Arp´sche Koppel"
Vorlage
LABOE/BV/245/2018
Aktenzeichen
III.2.1/11-B9
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 9 „Arp´sche Koppel“ wurde im Jahr 1970 beschlossen. Er weist den gesamten Geltungsbereich als allgemeines Wohngebiet aus.

 

Grundsätzlich sind Ferienwohnungen und Ferienhäuser in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise zulässig. In diesem Fall wurde die Zulässigkeit der Nutzung von Ferienwohnungen in Mehrfamilienhäusern im Bebauungsplan jedoch explizit ausgeschlossen. Nur bei den einzelnen Wohnhäusern ist der Einbau einer Ferienwohnung als untergeordnete Nutzung zur Hauptwohnung ausnahmsweise zulässig.

 

Durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Plön wurde nunmehr festgestellt, dass zwischenzeitlich diverse Wohnungen in den Gebäuden Gorch-Fock-Ring 35 bis 41 als Ferienwohnungen genutzt werden. Eine Duldung der von dort festgestellten Verstöße gegen den Bebauungsplan Nr. 9 würde dazu führen, dass gleich gelagerte Verstöße, zukünftig nicht mehr durch den Kreis Plön verfolgt werden könnten. In der Folge würden die betroffenen Festsetzungen und damit absehbar auch der gesamte Bebauungsplan Nr. 9 funktionslos werden.

 

Um die Nutzung von Ferienwohnungen auch in den Mehrfamilienhäusern zuzulassen, müsste der Bebauungsplan geändert werden.

Es ist nunmehr zu beraten, ob hier eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 mit dem Ziel, die Vermietung von Ferienwohnungen in den Mehrfamilienhäusern zu legalisieren, durch die Gemeinde Laboe erfolgen soll.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 9 „Arp´sche Koppel“ nicht zu ändern.