hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 02.11.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 10 A gefasst. Durch eine Umstrukturierung im Bereich der
Fahrzeughalle, den Sanitäranlagen und den Umkleide- und Schulungsräumen hat
sich ein zusätzlicher Raumbedarf ergeben, der mit dem Anbau gedeckt werden
soll. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
A wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren zur
Innenentwicklung durchgeführt.
In der Sitzung des Planungsausschusses am
20.02.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur
Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in
der Zeit vom 11.04. bis 16.05.2018. Während dieses Zeitraumes wurden die
Planunterlagen auch im Internet auf der Seite www.amt-probstei.de
zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben
vom 03.04.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wird nun empfohlen, die Abwägung der
vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des
Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu
beschließen.
Anlagenverzeichnis:
Abwägungsvorschläge
Planzeichnung mit Textteil
Begründung
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss)
- Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Ostseestraße, Hausnummer 13“ als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss)
- Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.