Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet "Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Ostseestraße, Hausnummer 13"
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/299/2018
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.11.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A gefasst. Durch eine Umstrukturierung im Bereich der Fahrzeughalle, den Sanitäranlagen und den Umkleide- und Schulungsräumen hat sich ein zusätzlicher Raumbedarf ergeben, der mit dem Anbau gedeckt werden soll. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt.

 

In der Sitzung des Planungsausschusses am 20.02.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes beschlossen und zur Offenlegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgte in der Zeit vom 11.04. bis 16.05.2018. Während dieses Zeitraumes wurden die Planunterlagen auch im Internet auf der Seite www.amt-probstei.de zur Verfügung gestellt. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.04.2018 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Es wird nun empfohlen, die Abwägung der vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Abwägungsvorschläge

Planzeichnung mit Textteil

Begründung


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Abwägung der während des Offenlegungsverfahrens vorgetragenen Anregungen den vorliegenden Abwägungsvorschlägen des Planungsbüros entsprechend zu beschließen (Abwägungsbeschluss)

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Ostseestraße, Hausnummer 13“ als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss)

 

  1. Der Bebauungsplan ist auszufertigen und durch Bekanntmachung im Probsteier Herold rechtskräftig zu machen.