In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde die Frage aufgeworfen, wie die Verwendung der Fortbildungskosten für die Selbstverwaltung erfolgen soll. Der Fortbildungstopf für Gemeindeorgane für das Jahr 2018 beträgt 2.000,- €. In der Sitzung herrschte Einvernehmen darüber, dass die Mittel nicht nach dem Windhundprinzip vergeben, sondern den Fraktionen nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel zugeordnet werden sollen. Die Gemeindevertretung hat sich dafür ausgesprochen, die Angelegenheit im nächsten Finanzausschuss zu beraten.
Das prozentuale Wahlergebnis stellt sich wie folgt dar:
GRÜNE 28,27%
CDU 26,42 %
LWG 23,47%
SPD 16,47%
Fraktionsloser GV
5,37%
100,00%
Bei Fortbildungskosten in Höhe von 2.000,00 € ergäbe sich nach einem prozentualen Verteilungsschlüssel des Wahlergebnisses folgende Verteilung:
GRÜNE 565,40 €
CDU 528,40 €
LWG 469,40 €
SPD 329,40 €
Fraktionsloser GV 107,40 €
2.000,00 €
Alternativ könnte ein Verteilungsschlüssel nach Sitzzahlen zugrunde gelegt werden:
Bei 17 Gemeindevertretern entfällt auf die Fraktionen bzw. den Einzelbewerber folgender prozentualer Sitzanteil:
GRÜNE 5 29,41%
CDU 4 23,53%
LWG 4 23,53%
SPD 3 17,65%
Fraktionsloser GV 1 5,88%
17 100,00%
Bei Fortbildungskosten in Höhe von 2.000,00 € ergäbe sich nach einem prozentualen Verteilungsschlüssel der Sitzzahlen folgende Verteilung:
GRÜNE 588,20 €
CDU 470,60 €
LWG 470,60 €
SPD 353,00 €
Fraktionsloser GV 117,60 €
2.000,00 €
Da sich im Laufe einer Wahlperiode durch möglicherweise veränderte Fraktionszugehörigkeiten die Sitzzahlen einer Fraktion und auch die Anzahl von fraktionslosen Gemeindevertretern verändern können, erscheint eine Verteilung der Mittel nach den tatsächlichen Sitzzahlen im Haushaltsjahr sachgerecht.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und dem Gemeindeprüfungsamt kann allerdings eine direkte Auszahlung der Verteilungssumme an die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder der Gemeindevertretung nicht erfolgen. Die Abwicklung muss daher wie bisher auch über die Amtsverwaltung erfolgen.
Ich unterbreite Ihnen daher folgenden
Beschlussvorschlag: Die im jeweiligen Haushaltsjahr im Haushaltsplan der Gemeinde Ostseebad Laboe etatisierten Fortbildungsmittel für die Selbstverwaltung stehen den Fraktionen bzw. den fraktionslosen Gemeindevertretern entsprechend ihrem Sitzanteil in der Gemeindevertretung zu Fortbildungszwecken zur Verfügung.