Sachverhalt:
Auf die bisherige Vorlage Schön/BV/264/2018,
beraten im BA 02/2018 am 19.04.2018 wird verwiesen.
In der o.a. Beratung erklärte Herr Schletze, dass
er die „Zickzack“-Führung für nicht sinnvoll erachte und schlug vor, den Fußweg
diagonal weiterzuführen.
Hierzu wird gem. Auftrag des BA in Abstimmung mit
der Abteilung HTL wie folgt Stellung genommen:
Durchzuführende Aufgaben Variante 1 (=Zickzack):
- Ausbau 2 Borde
- Neue Borde entlang der „Zickzack“ – Führung
einbauen
- Ausbau vorhandenes Pflaster entlang der
„Zickzack“-Führung, Einbau neues Pflaster, beides notwendig aufgrund der
Farbgebung (Gehweg = rot)
- 2 Parkplätze bleiben parallel entlang der
Straßenführung erhalten.
Durchzuführende Arbeiten Variante 2 (= Vorschlag
Herr Schletze)
- Baum vor HsNr. 15 herausnehmen
- Borde ausbauen
- Kies ausbauen
- Pflasterung vorhandener Parkplätze ausbauen
- Neue Borde als Gehwegbegrenzung setzen
- Gehwegpflaster einbauen
- Zurückgebaute Fläche (ehem. Kies, Parkplätze) neu
gestalten
- Folgekosten durch anschl.
Unterhaltungsaufwendungen, Alternative= Verkauf der frei werdenden Fläche an
Anlieger.
- Folge: Versetzung Straßenlampe (müsste evtl.
sowieso gemacht werden)
- Versetzen des Hydranten
- Verlust aller 4 Parkplätze.
Es ist bei Variante 2 mit einem höheren Aufwand zu
rechnen, insbesondere die nachfolgenden Unterhaltungsaufwendungen in
Folgejahren, wenn Verkauf ausgeschlossen wird.
Im B-Plan 48 sind die 4 Parkplätze zeichnerisch
definiert.
Unabhängig davon welche Variante umgesetzt werden
soll, muss die Gemeinde die Befreiung von der Festsetzung aussprechen.
Beschlussvorschlag:
Die zuvor
beschriebene Variante 1 (Zickzack-Führung) soll zur Fortführung des Fußweges
unter Beibehaltung zweier Parkplätze umgesetzt werden.