Betreff
Fußweg Kethelshufe
Vorlage
SCHÖN/BV/297/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf die bisherige Vorlage Schön/BV/264/2018, beraten im BA 02/2018 am 19.04.2018 wird verwiesen.

In der o.a. Beratung erklärte Herr Schletze, dass er die „Zickzack“-Führung für nicht sinnvoll erachte und schlug vor, den Fußweg diagonal weiterzuführen.

Hierzu wird gem. Auftrag des BA in Abstimmung mit der Abteilung HTL wie folgt Stellung genommen:

Durchzuführende Aufgaben Variante 1 (=Zickzack):

-       Ausbau 2 Borde

-       Neue Borde entlang der „Zickzack“ – Führung einbauen

-       Ausbau vorhandenes Pflaster entlang der „Zickzack“-Führung, Einbau neues Pflaster, beides notwendig aufgrund der Farbgebung (Gehweg = rot)

-       2 Parkplätze bleiben parallel entlang der Straßenführung erhalten. 

Durchzuführende Arbeiten Variante 2 (= Vorschlag Herr Schletze)

-       Baum vor HsNr. 15 herausnehmen

-       Borde ausbauen

-       Kies ausbauen

-       Pflasterung vorhandener Parkplätze ausbauen

-       Neue Borde als Gehwegbegrenzung setzen

-       Gehwegpflaster einbauen

-       Zurückgebaute Fläche (ehem. Kies, Parkplätze) neu gestalten

-       Folgekosten durch anschl. Unterhaltungsaufwendungen, Alternative= Verkauf der frei werdenden Fläche an Anlieger.

-       Folge: Versetzung Straßenlampe (müsste evtl. sowieso gemacht werden)

-       Versetzen des Hydranten

-       Verlust aller 4 Parkplätze.

Es ist bei Variante 2 mit einem höheren Aufwand zu rechnen, insbesondere die nachfolgenden Unterhaltungsaufwendungen in Folgejahren, wenn Verkauf ausgeschlossen wird.

 

Im B-Plan 48 sind die 4 Parkplätze zeichnerisch definiert.

Unabhängig davon welche Variante umgesetzt werden soll, muss die Gemeinde die Befreiung von der Festsetzung aussprechen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die zuvor beschriebene Variante 1 (Zickzack-Führung) soll zur Fortführung des Fußweges unter Beibehaltung zweier Parkplätze umgesetzt werden.