Betreff
Bericht über die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/296/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönberg ist der Bürgermeister verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 10.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Gemeindevertretung als erteilt.

 

Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 7020,83 € entstanden.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.020,83 € zur Kenntnis.