Sachverhalt:
Gemäß § 82 Absatz 1 und § 84 Absatz 1 GO i.V.m. § 4
der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönberg ist der Bürgermeister verpflichtet,
der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über und
außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen zu berichten. Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie die
über- und außerplanmäßigen eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, für
deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, wurde in der
Haushaltssatzung mit 10.000 € festgelegt. In diesen Fällen gilt die Zustimmung
der Gemeindevertretung als erteilt.
Wie der beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist,
sind im laufenden Haushaltsjahr 2018 bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Vorlage überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 7020,83 € entstanden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung nimmt die im 1. Halbjahr 2018 entstandenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insgesamt 7.020,83 € zur Kenntnis.