Sachverhalt:
Gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung des Schulverbandes
Probstei-West ist der Verbandsvorsteher verpflichtet, der Schulverbandsvertretung
mindestens halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über und
außerplanmäßigen Ausgaben zu berichten. Der Höchstbetrag für unerhebliche über-
und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Verbandsvorsteher seine
Zustimmung erteilen kann, wurde in der Haushaltssatzung mit 1.000 € festgelegt.
In diesen Fällen gilt die Zustimmung der Schulverbandsvertretung als erteilt.
Im laufenden Haushaltsjahr 2018 sind bis zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage keine unerheblichen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben entstanden.
Darüber hinaus sind erhebliche über- und
außerplanmäßige Ausgaben, die den in der Haushaltssatzung festgelegten
Höchstbetrag von 1.000 € übersteigen, in Höhe von 23.539,89 € entstanden. Auch
hier ist eine entsprechende Aufstellung beigefügt.
Die Schulverbandsvertretung erteilt den geleisteten erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben von 23.539,89 € die Zustimmung.