hier: Beschlu ssfassung über die Art der Nutzung
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits in der Sitzung am 16.12.2013 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 gefasst. Zunächst sollte mit dem Bebauungsplan ein Hotelprojekt umgesetzt werden. Da es nicht möglich war, einen Investor und Betreiber des Hotels zu finden, wurde die Planung verworfen.
Die Gemeindevertretung hat sodann in der Sitzung am 30.03.2017 auf Antrag der Eigentümer und Investoren beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss vom 16.12.2013 dahingehend geändert wird, dass nunmehr ein Ferienhausgebiet auf der Fläche des Jugendhof geplant wird.
Das beauftragte Planungsbüro hat zwischenzeitlich mehrere Entwürfe des Bebauungsplanes angefertigt und in Sitzungen des Planungsausschusses vorgestellt. Aufgrund einer Änderung des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung im Mai 2017 haben die Investoren nochmals eine Änderung Ihrer Planung beantragt. Es ist nunmehr beabsichtigt, auf den Flächen des Jugendhof eine Mischnutzung aus Ferienhäusern und Wohnhäusern zu verwirklichen.
Das Planungsbüro hat auch hierzu mehrere Planentwürfe gefertigt und im Planungsausschuss vorgestellt. Insbesondere wurden dabei die Planvarianten A-2 und C (siehe Anlage) vom Planungsausschuss favorisiert.
In der Sitzung des Planungsausschusses am 24.04.2018 wurde sodann beschlossen, dass die Planvariante A-2 zur Planung eines reinen Ferienhausgebietes weiter verfolgt werden sollte.
Die Investoren haben insbesondere aufgrund der Kommunalwahl und der damit verbundenen Neubesetzung des Planungsausschusses per Mail vom 24.05.2018 (siehe Anlage) noch einmal erklärt, dass sie an der Planung eines Mischgebietes aus Ferienhäusern und Wohnhäusern festhalten und gebeten, dass der Planungsausschuss den Beschluss vom 24.04.2018 noch einmal überdenkt.
Es wird nun gebeten, dass Thema noch einmal zu beraten und einen der nachstehenden Beschlüsse zu fassen.
Anlagenverzeichnis:
Planvarianten A-2 und C
Antrag der Investoren
Beschlussvorschlag:
- Der Planungsausschuss fasst den Beschluss, in der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15 ein reines Ferienhausgebiet gemäß der Variante A-2 festzusetzen.
Die exakte Anzahl der Grundstücke kann dabei noch variieren und wird nach weiterer
Konkretisierung im Rahmen des weiteren Planverfahrens festgesetzt.
oder
- Der Planungsausschuss fasst den Beschluss, in der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 15 für einen Teilbereich ein Ferienhausgebiet und für
einen weiteren Teilbereich ein allgemeines Wohngebiet gemäß der Variante C
festzusetzen. Die exakte Aufteilung, Anzahl und Größe der jeweiligen
Grundstücke kann nach weiterer Konkretisierung im Rahmen des weiteren
Planverfahrens noch festgesetzt werden.