Betreff
Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Schönberg
Vorlage
SCHÖN/BV/277/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Schönberg ist den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses sowie den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits mit Schreiben vom 17.04.2018 überreicht worden. Nach dieser Jahresrechnung, die nunmehr zur Beratung und Genehmigung ansteht, belief sich im Jahr 2017 das endgültige Anordnungssoll der Einnahmen und Ausgaben

 

a)  im Verwaltungshaushalt auf                                               10.208.393,75 EUR

b)  im Vermögenshaushalt auf                                                  2.029.310,11 EUR.

 

Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich 2017 – im Vergleich zur ursprünglichen Haushaltsplanung – letztlich Abschlussverbesserungen in einem saldierten Gesamtumfang von rd. 550.200,00 EUR ergeben haben, so dass einerseits 61.353,67 EUR der Finanzausgleichsrücklage zugeführt werden konnten, zudem eine geplante Rücklagenentnahme i.H.v. 26.900,00 EUR entbehrlich wurde und darüber hinaus der Kreditbedarf um 462.000,00 EUR geringer ausfiel als zunächst geplant. Die Abschlussverbesserungen sind im Verwaltungshaushalt zu verzeichnen gewesen; Dies wird dadurch deutlich, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 573.540,79 EUR über dem betreffenden Planansatz lag. Nach alledem ließ sich also auch 2017 der Haushaltsausgleich herbeiführen und darüber hinaus ein freier Finanzspielraum in Höhe von 503.084,93 EUR erwirtschaften.

 

 

Nachfolgend zunächst ein Blick auf den Ablauf des Verwaltungshaushaltes:

 

Gegenüber der Haushaltsplanung weist die Jahresrechnung für den Verwaltungshaushalt – wie zuvor bereits berichtet – einen um 573.540,79 EUR günstigeren Verlauf aus. Dies belegt die Tatsache, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt letztlich in einer Größenordnung von 977.440,79 EUR erbracht werden konnte (zum Vergleich Planansatz 2017: 403.900,00 EUR).

 

Zwar waren 2017 im Verwaltungshaushalt auch einige planverschlechternde Faktoren zu verzeichnen, wobei im Wesentlichen auf die Liste der über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu verweisen wäre (siehe Blatt 9 der Jahresrechnung sowie Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/274/2018). So waren im zurückliegenden Jahr innerhalb des Verwaltungshaushaltes Überschreitungen in Höhe von 247.702,35 EUR angefallen (wovon aber schon allein 123.175,63 EUR in unmittelbarem Zusammenhang mit den Gewerbesteuerveranlagungen bzw. den dabei erzielten Mehreinnahmen sowie den zusätzlichen Erträgen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs stehen); Zu nennen wäre diesbezüglich auch die höhere Zuweisung an den Tourist-Service (36.100,00 EUR) und der Ausgleich des Gemeindeanteils an den Straßenentwässerungskosten gegenüber dem Ortsentwässerungsbetrieb i.H.v. 46.545,91 EUR (wozu die Gemeindevertretung am 02.11.2017 auch bereits ihre Zustimmung erteilt hatte). Die Summe der Abschlussverbesserungen überwog allerdings deutlich. In diesem Zusammenhang seien vor allem genannt die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 241.443,04 EUR), den Einkommensteueranteilen ( + 76.262,00 EUR ), den Schlüsselzuweisungen ( + 114.184,00 EUR) sowie den Finanzausgleichsmitteln nach § 10 FAG (46.168,00 EUR). Hinzu kamen dann z.B. höhere Erträge aus den kommunalen Aufwandsteuern (41.842,30 EUR), vermehrte Einnahmen aus Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen (insgesamt + 19.117,89 EUR), geringere Schulkostenbeitragszahlungen (./. 11.784,88 EUR) und vor allem auch ein verminderter Zuschussbedarf im Bereich der Kindertagesbetreuung (./. 226.948,06 EUR im Vergleich zur Haushaltsplanung).

 

Im Detail lassen sich zum Ablauf des Verwaltungshaushaltes noch folgende Feststellungen treffen:

 

I.       Die Steuern und Finanzzuweisungen (Einnahme-Hauptgruppe 0) weisen in der Gesamtsumme (8.887.199,87 EUR) eine saldierte Planabweichung um + 523.499,87 EUR auf. Hierfür maßgeblich waren vor allem die zuvor schon angesprochenen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer, den Einkommensteueranteilen, den kommunalen Aufwandsteuern und aus den Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (vgl. hierzu im Einzelnen auch Seite 82 / 83 der Jahresrechnung).

 

II.    Die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (Hauptgruppe 1) liegen dagegen – bezogen auf den Gesamthaushalt – mit einer Summe von 399.495,86 EUR um 39.304,14 EUR unter den Planvorgaben. Dies resultiert allein mit ./. 24.078,57 EUR aus der Abrechnung überzahlter Verlustzuweisungen an den Tourist-Service (Seite 71); So hatte die Gemeindevertretung am 14.12.2017 beschlossen, dass der um 17.600,35 EUR überzahlte Abschlag auf die Verlustzuweisung für das Jahr 2016 auf neue Rechnung vorgetragen wird, und damit – jedenfalls vorerst – nicht an die Gemeinde zurückzuzahlen war. Hinzu kommen z.B. geringere Erstattungen Dritter im Straßen- und Wegebereich (./. 11.994,56 EUR) und verminderte Erstattungen innerhalb des Gemeindehaushaltes.

 

III.   Bei den sonstigen Finanzeinnahmen (Hauptgruppe 2) mit einem Gesamtbetrag von 921.698,02 EUR ist – gegenüber den Vorgaben des Haushaltsplanes – eine saldierte Mindereinnahme i.H.v. 26.701,98 EUR zu verzeichnen. Ausschlaggebend hierfür waren insbesondere geringere kalkulatorische Einnahmen (aus Abschreibungen und der Verzinsung des Anlagekapitals mit zusammen ./. 35.064,86 EUR, Seite 86); Dies allerdings ergebnisneutral, da hiermit auch – verteilt über den Gesamthaushalt – entsprechende Minderausgaben in selber Höhe einher gingen. Andererseits ergaben sich 2017 innerhalb der Hauptgruppe 2 aber auch einige Mehreinnahmen, so z.B. aus Nachzahlungszinsen im Rahmen von Gewerbesteuerveranlagungen sowie aus Säumniszuschlägen (vgl. Seite 83).

 

IV.   Die Personalkosten sind 2017 in einem Gesamtumfang von 1.315.154,17 EUR entstanden und entsprachen damit nahezu exakt dem hierfür eingeplanten Ausgabevolumen (1.316.300,00 EUR).

 

V.    Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand (hierzu gehören in der Hauptgruppe 5/6 z.B. die Unterhaltungskosten, der Aufwand für Geräte und Ausstattung, die Bewirtschaftungskosten, Mieten und Pachten, die Aufwendungen für Fahrzeuge, Geschäftsausgaben, Post- und Fernmeldegebühren, die Schulkostenbeiträge und dergl.) ist im Plan-Ablauf-Vergleich eine saldierte Ergebnisverbesserung um 24.370,65 EUR zu verzeichnen (bei Gesamtausgaben von 1.768.929,35 EUR). Neben den oben bereits angesprochenen Minderausgaben bei den Schulkostenbeiträgen wirken sich hier – resultierend aus etlichen Einzelpositionen – zudem auch Einsparungen bei der Bewirtschaftung der gemeindlichen Einrichtungen sowie geringere kalkulatorische Kosten aus (siehe hierzu auch III.). Insoweit konnten der Mehrbedarf bei einzelnen Haushaltsstellen (so z.B. beim Sachaufwand der Feuerwehr oder durch die Zahlung des Gemeindeanteils an den Straßenentwässerungskosten gegenüber dem Ortsentwässerungsbetrieb) durch anderweitige Einsparungen mehr als kompensiert werden.

 

VI.   Die gezahlten Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 7) blieben bei einer Gesamtsumme von 2.066.151,42 EUR um 216.348,58 EUR hinter der Planvorgabe (2.282.500,00 EUR) zurück. Ursächlich hierfür waren letztlich die eingangs schon angesprochenen Einsparungen bei den Kosten der Kindertagesbetreuung (vgl. Unterabschnitt 4640, Seite 40), die nahezu vollständig (exakt mit einem Anteil von 211.427,79 EUR) aus Vorjahresabrechnungen mehrerer Kindertagesstättenträger resultierten.

 

VII.  Die sonstigen Finanzausgaben, die unter den Haushaltsstellen der Hauptgruppe 8 mit einem Gesamtbetrag von 5.058.158,81 EUR verbucht wurden, überstiegen dagegen beim Jahresabschluss den hierfür im Haushaltsplan bereitgestellten Gesamtbetrag, und zwar um 699.358,81 EUR. Dies liegt im Wesentlichen an der höheren Zuführung zum Vermögenshaushalt (siehe hierzu auch die einleitenden Bemerkungen auf Seite 1 dieser Vorlage sowie die Ausführungen im Anschluss an die nachfolgende Tabelle). Hinzu kommen die Mehrausgaben in Höhe von insgesamt rd. 123.200,00 EUR für die Gewerbesteuerumlage, die Kreisumlage sowie die anlässlich der Gewerbesteuerveranlagungen angefallenen Erstattungszinsen (vgl. Seite 84).

 

Zusammengefasst stellen sich damit im Plan-Ablauf-Vergleich die großen Einnahme- und Ausgabeblöcke, d.h. die Hauptgruppen (HGr.) 0 bis 2 bzw. 4 bis 8, wie folgt dar:

 

Einnahmen

Planansatz

Ergebnis

 

a) Steuern, allgemeine Zuweisungen (HGr. 0)

 

8.363.700,00 EUR

 

8.887.199,87 EUR

b) Einnahmen aus Verwaltung / Betrieb (HGr. 1)

438.800,00 EUR

399.495,86 EUR

c) Sonstige Finanzeinnahmen (HGr. 2)

948.400,00 EUR

921.698,02 EUR

 

    Summe

 

9.750.900,00 EUR

 

10.208.393,75 EUR

 

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Ausgaben

 

Planansatz

 

Ergebnis

 

a) Personalausgaben (HGr. 4)

 

1.316.300,00 EUR

 

1.315.154,17 EUR

b) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebs-

     aufwand (HGr. 5/6)

1.793.300,00 EUR

1.768.929,35 EUR

c) Zuweisungen und Zuschüsse (HGr. 7)

2.282.500,00 EUR

2.066.151,42 EUR

d) Sonstige Finanzausgaben (HGr. 8)

4.358.800,00 EUR

5.058.158,81 EUR

 

    Summe

 

9.750.900,00 EUR

 

10.208.393,75 EUR

 

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Die vorstehende Tabelle verdeutlicht nochmals das ausgeglichene Jahresergebnis des Verwaltungshaushaltes. Die saldierten Abschlussverbesserungen im Verwaltungshaushalt ermöglichten es dabei, dem Vermögenshaushalt – wie bereits erwähnt – 573.540,79 EUR mehr zuzuführen, als dies ursprünglich geplant war (vgl. HHST 9100.86000, Seite 87, bzw. HHST 9100.30000, Seite 128, mit einem Betrag von jeweils 977.440,79 EUR). Dagegen belief sich die Tilgung von Krediten auf 413.002,19 EUR und die – angesichts der Gewerbesteuermehreinnahmen erfolgte – Zuführung zur Finanzausgleichsrücklage auf 61.353,67 EUR. Vor diesem Hintergrund konnte 2017 mithin ein freier Finanzspielraum von 503.084,93 EUR erwirtschaftet werden.

 

 

Das Volumen des Vermögenshaushaltes belief sich 2017 auf 2.029.310,11 EUR und lag damit um 38.189,89 EUR unter der per Haushaltssatzung bereitgestellten Gesamtsumme (2.067.500,00 EUR).

 

Die Investitionsschwerpunkte lagen 2017 beim Feuerlöschwesen (IST-Ausgaben: insgesamt 649.614,00 EUR für den Umbau des Hauses der Sicherheit, den Erwerb eines neuen ELW sowie für die sonstige Ausrüstung wie z.B. den Digitalfunk), bei der Herstellung einer neuen Wegeführung am Probstei-Museum (IST-Ausgaben: zusammen 86.183,74 EUR), beim Straßen-, Wege- und Parkplatzbau (IST-Ausgaben: 290.152,75 EUR), bei der systemgerechten Herstellung von 2 Bushaltestellen (IST-Ausgaben: 97.603,42 EUR), beim Fahrzeugerwerb für den Bauhof (IST-Ausgaben: 175.664,24 EUR vor allem für einen neuen UNIMOG) sowie beim Grunderwerb (IST-Ausgaben: insgesamt 96.277,63 EUR u.a. für den Erwerb einer Ersatz- und Ausgleichsfläche).

 

Für Maßnahmen, die erst 2018 durchgeführt, fertiggestellt bzw. finanziell abgewickelt werden können, wurden Haushaltsreste neu gebildet bzw. weiter vorgetragen, und zwar im Wesentlichen für die Baumaßnahmen am Haus der Sicherheit (107.761,06 EUR), für den Bau bzw. die Sanierung von Spiel- und Bolzplätzen (61.049,07 EUR), für diverse Planungen (108.290,03 EUR) sowie für Maßnahmen zur Umsetzung des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes (350.000,00 EUR). Die Auflistung aller in das Jahr 2018 übertragenen Haushaltsausgabereste ist Blatt 7 der Jahresrechnung zu entnehmen; Deren Gesamtbetrag beläuft sich auf 757.931,64 EUR, wovon 213.580,55 EUR noch aus Vorjahresabschlüssen resultieren.

 

Die Summe der beim Jahresabschluss 2017 verbliebenen Kasseneinnahmereste belief sich auf 172.897,64 EUR. Dieser Betrag entfällt mit 150.136,70 EUR auf den Verwaltungshaushalt und mit 22.760,94 EUR auf den Vermögenshaushalt. Eine vollständige Auflistung der Kassenreste beinhaltet Blatt 8 der Jahresrechnung.

 

Unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze, die durch § 4 der Haushaltssatzung und ggf. ergänzende Deckungsvermerke im Haushaltsplan vorgegeben worden sind, waren beim Jahresabschluss 2017 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) in einem Gesamtumfang von 280.135,25 EUR zu verzeichnen (= 2,29 % des Haushaltsvolumens). Es sei insoweit auch auf die in der Jahresrechnung enthaltene Überschreitungsliste (Blatt 9) Bezug genommen. Die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist – soweit betragsmäßig noch erforderlich – unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt vorgesehen (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/274/2018).

 

Darüber hinaus lässt sich zum vorliegenden Jahresabschluss 2017 noch folgendes berichten:

 

a)  Aus den Darlehen, die dem Gemeindehaushalt zuzurechnen sind, errechnet sich per 31.12.2017 ein Schuldenstand von 9.953.634,34 EUR (bzw. – bei einer Einwohnerzahl von 6.298 – i.H.v. 1.580,44 EUR/Ew.). Eine im Jahr 2016 noch zurückgestellte Darlehensneuaufnahme i.H.v. 634.000,-- EUR ist in diesem Betrag nicht enthalten. Der durch die Haushaltssatzung 2017 festgesetzte Gesamtbetrag der Kredite musste dabei im Übrigen in einem Umfang von 462.000,00 EUR nicht ausgeschöpft werden.

 

b)  Der Rücklagenbestand der Gemeinde Schönberg beläuft sich auf insgesamt 144.996,37 EUR (Verfahrensrücklage: 37.394,95 EUR, Finanzausgleichsrücklage: 107.601,42 EUR), nachdem 2017 weitere 61.353,67 EUR der Finanzausgleichsrücklage zugeführt worden waren.

 

c)  Spenden, über die nach § 76 Abs. 4 Satz 5 der Gemeindeordnung zu berichten ist, sind der Gemeinde Schönberg im Jahr 2017 für den Mittagstischfonds, für kulturelle Zwecke und für die Arbeit des Kinder- und Jugendhauses i.H.v. insgesamt 12.934,65 EUR zugeflossen. Den Mitgliedern der Gemeindevertretung wird hierzu noch eine gesonderte Auflistung zugehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Schönberg festzustellen.