Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2017 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:
HHST |
Bezeichnung |
Höhe der Über- schreitung |
Erläuterung (soweit Überschreitung größer als 1.000,-- €) |
Deckung |
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Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer) |
0000.59200 |
Repräsentationskosten |
50,11
€ |
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0520.60000 |
Sonstige Sachausgaben (Wahlen) |
5.838,08
€ |
diverse Sachausgaben anlässl. BGM-Wahl (incl.
Stichwahl) und Landtagswahl |
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1300.50000 |
Unterhaltungskosten (Haus der Sicherheit) |
4.926,09
€ |
Reparatur Toranlage, Maler-arbeiten im/am Gebäude
incl. Fahrzeughalle, Fassaden-reinigung usw. |
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1300.52000 |
Geräte und Ausstattung (Feuerwehr) |
8.367,54
€ |
Ersatzteile für Atemschutz-geräte + (Ersatz-)beschaffung weiterer
Ausrüstungsgegen-stände (Regler, Riemen usw.) |
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1300.55000 |
Haltung der Fahrzeuge (Feuerwehr) |
7.876,67
€ |
Prüfung/Reparatur von Fahr-zeugen (Drehleiter, TLF 20/40 u.a.)
sowie Kfz-Neubereifung |
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3200.50000 |
Unterhaltungskosten (Probstei-Museum) |
2.343,62
€ |
kurzfristiger Ersatz von LED
3-Phasen-Schienenstrahlern |
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3520.65200 |
Telekommunikations-entgelte (Alte Apotheke) |
3.241,06
€ |
f. Montage und Konfiguration einer neuen
TK-Anlage und f. Internet-Funkverbindung |
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5810.51000 |
Unterhaltungskosten (Spiel- und Bolzplätze) |
1.179,35
€ |
Kosten Hauptinspektion |
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6300.51000 |
Unterhaltungskosten (Straßen und Wege) |
4.738,77
€ |
Inrechnungstellung f. schon 2016 erfolgte Pflasterarbeiten und
für Bohrkernentnahmen |
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6300.54010 |
Bewirtschaftung Ampelanlagen |
613,90
€ |
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6300.67500 |
Gemeindeanteil Straßen-entwässerungskosten |
46.545,91
€ |
Zahlung an OEB lt. Beschluss + Zustimmung d.
Gemeinde- vertretung
vom 02.11.2017 |
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6750.54000 |
Straßenreinigungskosten |
26,23
€ |
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Mehreinnahmen bei HHST 9000.04100
(Schlüsselzuweis.) |
7300.67220 |
Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei (Märkte) |
37,00
€ |
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7900.71500 |
Verlustzuweisung
an den Tourist-Service |
36.100,00 € |
Vorsorgliche, zusätzliche Vorauszahlung auf die
Verlustzuweisung nach vorl. Plan-Ablauf-Vergleich |
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9000.81000 |
Gewerbesteuerumlage |
68.179,00 € |
korrespondierend mit Ge-werbesteuermehreinnahmen
bei HHST 9000.00300 |
Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer) |
9000.83200 |
Kreisumlage |
40.260,00 € |
korrespondierend mit höheren Einnahmen aus
Schlüsselzuweisungen (HHST 9000.04100) |
Mehreinnahmen bei HHST 9000.04100
(Schlüsselzuweis.) |
9000.84500 |
Erstattungszinsen
(Gewerbesteuer) |
14.736,63 € |
Verzinsungen im Zusammen-hang mit
Gewerbesteuer-abrechnungen |
Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer) |
9100.80800 |
Zinsen an Kreditmarkt |
2.642,39
€ |
anteilige Zinsen aus einer Kreditaufnahme v.
20.04.17 |
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0000.93500 |
Erwerb von beweglichem Vermögen |
279,90
€ |
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höhere Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt (HHST
9100.30000) |
1300.93510 |
Kfz-Erwerbskosten |
10.850,39 € |
Mehrkosten durch technische Änderungen am ELW 1 |
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6300.96040 |
Herstellung systemgerechter
Bushaltestellen |
12.200,42 € |
Mehrbedarf durch Rückbau e. alten Haltestelle und
Aus-wechselung Buswartehaus |
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9100.97880 |
Tilgung an den Kreditmarkt |
9.102,19
€ |
anteilige Tilgung aus einer Kreditaufnahme v.
20.04.17 |
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Gesamtsumme
: |
280.135,25 € |
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Es sei insoweit auch Bezug genommen auf Blatt 9 der vorliegenden
Jahresrechnung 2017.
Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 7900.71500, 9000.81000, 9000.83200, 9000.84500, 1300.93510 und 6300.96040 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus der Verlustzuweisung an den Tourist-Service, aus der Veranlagung der Gewerbesteuer (Umlage + Erstattungszinsen), aus der Kreisumlage, aus der Beschaffung eines neuen ELW für die Feuerwehr sowie aus dem systemgerechten Umbau von 2 Bushaltestellen resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 182.326,44 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das vorliegende Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2017 (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/277/2018).
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 mit einem Gesamtbetrag von 182.326,44 EUR zu genehmigen.