Betreff
Genehmigung der im Haushaltsjahr 2017 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Vorlage
SCHÖN/BV/274/2018
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsjahr 2017 sind – unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsgrundsätze nach den §§ 4 und 5 der Haushaltssatzung und der bestehenden Deckungskreise bzw. Deckungsvermerke – über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 82 der Gemeindeordnung (GO) wie folgt geleistet worden:

 

HHST

Bezeichnung

Höhe der

Über-

schreitung

Erläuterung

(soweit Überschreitung

größer als 1.000,-- €)

Deckung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer)

0000.59200

Repräsentationskosten

50,11 €

 

0520.60000

Sonstige Sachausgaben (Wahlen)

5.838,08 €

diverse Sachausgaben anlässl. BGM-Wahl (incl. Stichwahl) und Landtagswahl

1300.50000

Unterhaltungskosten (Haus der Sicherheit)

4.926,09 €

Reparatur Toranlage, Maler-arbeiten im/am Gebäude incl. Fahrzeughalle, Fassaden-reinigung usw.

1300.52000

Geräte und Ausstattung (Feuerwehr)

8.367,54 €

Ersatzteile für Atemschutz-geräte + (Ersatz-)beschaffung weiterer Ausrüstungsgegen-stände (Regler, Riemen usw.)

1300.55000

Haltung der Fahrzeuge (Feuerwehr)

7.876,67 €

Prüfung/Reparatur von Fahr-zeugen (Drehleiter, TLF 20/40 u.a.) sowie Kfz-Neubereifung

3200.50000

Unterhaltungskosten (Probstei-Museum)

2.343,62 €

kurzfristiger Ersatz von LED 3-Phasen-Schienenstrahlern

3520.65200

Telekommunikations-entgelte (Alte Apotheke)

3.241,06 €

f. Montage und Konfiguration einer neuen TK-Anlage und f. Internet-Funkverbindung

5810.51000

Unterhaltungskosten (Spiel- und Bolzplätze)

1.179,35 €

Kosten Hauptinspektion

6300.51000

Unterhaltungskosten (Straßen und Wege)

4.738,77 €

Inrechnungstellung f. schon 2016 erfolgte Pflasterarbeiten und für Bohrkernentnahmen

6300.54010

Bewirtschaftung Ampelanlagen

613,90 €

 

6300.67500

Gemeindeanteil Straßen-entwässerungskosten

46.545,91 €

Zahlung an OEB lt. Beschluss + Zustimmung d. Gemeinde- vertretung vom 02.11.2017

6750.54000

Straßenreinigungskosten

26,23 €

 

 

 

Mehreinnahmen bei HHST 9000.04100 (Schlüsselzuweis.)

7300.67220

Verwaltungskostenbeitrag an Amt Probstei (Märkte)

37,00 €

 

7900.71500

Verlustzuweisung an den Tourist-Service

36.100,00 €

Vorsorgliche, zusätzliche Vorauszahlung auf die Verlustzuweisung nach vorl. Plan-Ablauf-Vergleich

9000.81000

Gewerbesteuerumlage

68.179,00 €

korrespondierend mit Ge-werbesteuermehreinnahmen bei HHST 9000.00300

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer)

9000.83200

Kreisumlage

40.260,00 €

korrespondierend mit höheren Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen (HHST 9000.04100)

Mehreinnahmen bei HHST 9000.04100 (Schlüsselzuweis.)

9000.84500

Erstattungszinsen (Gewerbesteuer)

14.736,63 €

Verzinsungen im Zusammen-hang mit Gewerbesteuer-abrechnungen

 

Mehreinnahmen bei HHST 9000.00300 (Gewerbesteuer)

9100.80800

Zinsen an Kreditmarkt

2.642,39 €

anteilige Zinsen aus einer Kreditaufnahme v. 20.04.17

0000.93500

Erwerb von beweglichem Vermögen

279,90 €

 

 

 

 

höhere Zuführung vom Verwaltungs-Haushalt (HHST 9100.30000)

1300.93510

Kfz-Erwerbskosten

10.850,39 €

Mehrkosten durch technische Änderungen am ELW 1

6300.96040

Herstellung

systemgerechter Bushaltestellen

12.200,42 €

Mehrbedarf durch Rückbau e. alten Haltestelle und Aus-wechselung Buswartehaus

9100.97880

Tilgung an den Kreditmarkt

9.102,19 €

anteilige Tilgung aus einer Kreditaufnahme v. 20.04.17

 

 

Gesamtsumme :

 

280.135,25 €

 

 

 

Es sei insoweit auch Bezug genommen auf Blatt 9 der vorliegenden Jahresrechnung 2017.

 

Nach § 4 Satz 1 und 2 der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für deren Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000,00 EUR festgesetzt worden. Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in den betreffenden Fällen als erteilt.

 

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bedürfen danach noch die überplanmäßigen Ausgaben bei den Haushaltsstellen 7900.71500, 9000.81000, 9000.83200, 9000.84500, 1300.93510 und 6300.96040 (in der vorstehenden Auflistung durch Fettdruck hervorgehoben) der Genehmigung durch die Gemeindevertretung; Diese Überschreitungsfälle, die letztlich aus der Verlustzuweisung an den Tourist-Service, aus der Veranlagung der Gewerbesteuer (Umlage + Erstattungszinsen), aus der Kreisumlage, aus der Beschaffung eines neuen ELW für die Feuerwehr sowie aus dem systemgerechten Umbau von 2 Bushaltestellen resultieren, belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 182.326,44 EUR. Die nach § 82 GO geforderte Deckung war jeweils gewährleistet (siehe auch Vermerke in Spalte „Deckung“ der obigen Aufstellung). Dies belegt auch das vorliegende Gesamtergebnis des Jahresabschlusses 2017 (vgl. Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/277/2018).


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die noch genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 mit einem Gesamtbetrag von 182.326,44 EUR zu genehmigen.