Betreff
Innenbereichsgutachten für die Gemeinde Wendtorf
Vorlage
WENDT/BV/038/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In den letzten Wochen und Monaten ist durch das Planungsbüro Projekt Zentrum 99 aus Lübeck durch Herrn Prof. Dr. Heisel ein sog. Innenbereichsgutachten erstellt worden. Die auch in der letzten Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde vorgestellte Endfassung vom 19.01.2018 ist der Anlage zur Vorlage beigefügt. Hinsichtlich des Sinn und Zwecks eines Innenbereichsgutachten wird zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere auf die Abschnitte 1.3 und 1.4 des Gutachtens verwiesen.

 

An dieser Stelle erfolgt jedoch der Hinweis, dass das Gutachten hinsichtlich einer etwaigen weiteren baulichen Entwicklung der Gemeinde keineswegs im Zweifel notwendige Beschlüsse im Rahmen des Baugesetzbuches (F-Plan und B-Plan-Beschlüsse) ersetzt. Auch Einzelvorhaben, die z.B. im Rahmen des sog. § 34 Baugesetzbuches einen Anspruch auf Erteilung eines gemeindlichen Einvernehmens hätten, bleiben davon unberührt.

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen in der Sitzung der Gemeindevertretung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Innenbereichsgutachten zu