Die Stelle der Schulleitung der Gemeinschaftsschule
Probstei ist ab 01.08.2018 neu zu besetzen.
Für jedes Wahlverfahren wird vom Schulträger ein
Schulleiterwahlausschuss gebildet. Der Schulleiterwahlausschuss wählt die
Schulleiterin/den Schulleiter nicht direkt, sondern hat lediglich ein
Vorschlagsrecht. Die endgültige Entscheidung trifft das für Bildung zuständige
Ministerium. Anliegender Vermerk beschreibt die Einzelheiten des Verfahrens.
Der Schulträger entsendet in den Schulleiterwahlausschuss danach zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Zusammen mit den Mitgliedern können Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden
Um Beratung und Wahl von 10 Mitgliedern und deren Stellvertretende in den Schulleiterwahlausschuss wird gebeten.