Betreff
Wahl der Mitglieder und deren Stellvertretende für den Schulleiterwahlausschuss gemäß § 38 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz
Vorlage
SV/BV/045/2018
Art
Beschlussvorlage

Die Stelle der Schulleitung der Gemeinschaftsschule Probstei ist ab 01.08.2018 neu zu besetzen.

 

Für jedes Wahlverfahren wird vom Schulträger ein Schulleiterwahlausschuss gebildet. Der Schulleiterwahlausschuss wählt die Schulleiterin/den Schulleiter nicht direkt, sondern hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Die endgültige Entscheidung trifft das für Bildung zuständige Ministerium. Anliegender Vermerk beschreibt die Einzelheiten des Verfahrens.

Der Schulträger entsendet in den Schulleiterwahlausschuss danach zehn Mitglieder, die von der Vertretungskörperschaft gewählt werden. Zusammen mit den Mitgliedern können Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt werden

Um Beratung und Wahl von 10 Mitgliedern und deren Stellvertretende in den Schulleiterwahlausschuss wird gebeten.