Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein
Vorlage
SCHÖN/BV/256/2018
Aktenzeichen
II.1.5
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Landrätin des Kreises Plön hatte Herrn Wirtschaftsprüfer Michael H. Kaden – Baltic Revisions- und Treuhand GmbH mit Sitz in Kiel – den Auftrag erteilt, beim Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein die Jahresabschlussprüfung nach § 10 Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2016 vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.

 

Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 21.09.2017 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 06.09.2017 zusammen mit einem Vorab-Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet. Dieser Verwaltungsvorlage sind – in der Endfassung – nochmals beigefügt: a) die Bilanz zum 31.12.2016, b) die Gewinn- und Verlustrechnung 2016, c) eine Erfolgsübersicht, d) eine Übersicht zur Kapitalstruktur des Eigenbetriebes sowie e) der Lagebericht 2016 in der am 12.12.2017 aktualisierten Fassung.

 

Der Jahresfehlbetrag 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf lediglich 1.821,87 EUR (Vorjahr: 1.421,15 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 7.969,19 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden konnte (so dass danach noch ein Bilanzgewinn von 6.147,32 EUR verblieb).

 

Zum Geschäftsergebnis des Jahres 2016 lässt sich insgesamt feststellen, dass zwar die Abschreibungen und die Bewirtschaftungskosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Andererseits lag 2016 der übrige Materialaufwand und die Summe der sonstigen betrieblichen Aufwendungen jeweils unter den 2015 hierfür angefallenen Gesamtbeträgen, so dass per Saldo das Gesamtergebnis nur sehr geringfügig von dem des Jahres 2015 abwich. Insoweit reichten die erzielten Umsatzerlöse, insbesondere in Gestalt der Abwassergebühren (incl. einer Entnahme aus der Gebührenausgleichsrückstellung i.H.v. 59.814,41 EUR) sowie die sonstigen betrieblichen Erträge aus, um die Einrichtung nach wie vor (nahezu) kostendeckend zu betreiben.

 

Die in die Kläranlage Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus dem Gemeindegebiet Schönberg eingeleitete Schmutzwassermenge hat sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert (– 1054 m3); Die aus den angeschlossenen Umlandgemeinden eingeleitete Schmutzwassermenge veränderte sich im Vergleich zu 2016 um – 5,31 %. Nicht zuletzt im Hinblick auf die gegenwärtige und geplante bauliche Entwicklung im gesamten Einleitungsgebiet ist jedoch in näherer Zukunft wieder ein Anstieg der zu bearbeitenden Schmutzwassermenge zu erwarten. Jedenfalls hat sich die Einleitungsmenge aus dem Gemeindegebiet Schönberg bereits im Jahr 2017 gegenüber 2016 um 8.934 m3 (auf 379.963 m3) erhöht.

 

Unter Berücksichtigung des zuvor Gesagten und im Hinblick auf die restliche, nach dem Jahresabschluss 2016 noch verbliebene Gebührenausgleichsrückstellung werden die Abwassergebühren in Schönberg auch noch 2018 nach Maßgabe jener Abgabensätze erhoben, die durch den 5. Nachtrag zur Schönberger Abwasserabgabensatzung festgesetzt worden waren. Es sei insoweit auch auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.11.2017 zu der mit Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/186/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation Bezug genommen.

 

Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil, wobei sich die Bilanzsumme um 1,53 % von 17.971.406,71 EUR per 31.12.2015 auf nunmehr 18.246.653,88 EUR per 31.12.2016 erhöhte.

 

Die bilanzielle Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf 62,45 % und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig (um – 0,97 %-Punkte) verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden gebildet durch das Stammkapital in Höhe von 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und Bilanzgewinn.

 

Die Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2016 entfielen im Wesentlichen auf die Fertigstellung des neuen Faulturmes auf dem Klärwerksgelände, kleinere Baumaßnahmen insbesondere an den Entwässerungskanälen und den Regenrückhaltebecken, technische Anlagen im Klärwerk und in den Pumpstationen sowie auf die Ergänzung der sonstigen Betriebsausstattung. Da die entsprechenden Zugänge betragsmäßig über der Summe der zu verbuchenden Abschreibungen lagen, führte dies letztlich dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2015 per Saldo um 235.358,77 EUR (bzw. 1,32 %) auf 18.019.187,60 EUR per 31.12.2016 erhöht hat. Das langfristig zu nutzende Anlagevermögen ist im Wesentlichen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.

 

Der abschließende Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vom 22.12.2017 zum Jahresabschluss 2016 lautet auszugsweise wie folgt:

 

„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

 

Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 22.02.2018 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen. Das Gemeindeprüfungsamt wies in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die Frage der Eigenkapitalverzinsung und die Kostenbeteiligungspflicht der Gemeinde an den Straßenentwässerungskosten abschließend im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation rechtlich zu beurteilen wäre. Seitens der Gemeinde Schönberg ist dies auch schon so vorgemerkt, wobei ergänzend festgestellt werden kann, dass sich die Gemeinde bereits im Jahr 2017 an den anteiligen Straßenentwässerungskosten beteiligte; So hatte die Gemeindevertretung am 02.11.2017 der Leistung einer entsprechenden außerplanmäßigen Zahlung an den Ortsentwässerungsbetrieb zugestimmt.


Anlagenverzeichnis:

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Erfolgsübersicht, Übersicht Kapitalstruktur, Lagebericht


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum Jahresabschluss 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.   Der Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.

 

2.   Der Jahresabschluss 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.246.653,88 EUR in der geprüften Fassung festgestellt.

 

3.   Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016, die mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.821,87 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von 6.147,32 EUR abschließt, wird festgestellt.

 

4.   Der Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 1.821,87 EUR wird mit dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.