Sachverhalt:
Die Landrätin des Kreises Plön hatte Herrn
Wirtschaftsprüfer Michael H. Kaden – Baltic Revisions- und Treuhand GmbH mit
Sitz in Kiel – den Auftrag erteilt, beim Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg / Holstein die Jahresabschlussprüfung nach § 10
Abs. 1 des Kommunalprüfungsgesetzes (KPG) für das Wirtschaftsjahr 2016
vorzunehmen. Die Prüfung ist inzwischen durchgeführt worden.
Die Schlussbesprechung, an der auch ein Vertreter des Gemeindeprüfungsamtes sowie mehrere Mitglieder der gemeindlichen Gremien teilgenommen hatten, fand am 21.09.2017 am Sitz der Amtsverwaltung Probstei statt. Im Rahmen dieser Schlussbesprechung hat der Wirtschaftsprüfer jenen Jahresabschluss, der den Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses sowie der Gemeindevertretung mit Schreiben vom 06.09.2017 zusammen mit einem Vorab-Exemplar des Prüfberichtes zugeleitet worden war, erläutert und auftretende Fragen beantwortet. Dieser Verwaltungsvorlage sind – in der Endfassung – nochmals beigefügt: a) die Bilanz zum 31.12.2016, b) die Gewinn- und Verlustrechnung 2016, c) eine Erfolgsübersicht, d) eine Übersicht zur Kapitalstruktur des Eigenbetriebes sowie e) der Lagebericht 2016 in der am 12.12.2017 aktualisierten Fassung.
Der Jahresfehlbetrag 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein, der in der Zeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 erwirtschaftet wurde, beläuft sich auf lediglich 1.821,87 EUR (Vorjahr: 1.421,15 EUR). Zugleich war jedoch ein Bilanzgewinn in Höhe von 7.969,19 EUR zu verzeichnen, mit dem der Jahresfehlbetrag verrechnet werden konnte (so dass danach noch ein Bilanzgewinn von 6.147,32 EUR verblieb).
Zum Geschäftsergebnis des Jahres 2016 lässt sich
insgesamt feststellen, dass zwar die Abschreibungen und die
Bewirtschaftungskosten im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind. Andererseits
lag 2016 der übrige Materialaufwand und die Summe der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen jeweils unter den 2015 hierfür angefallenen Gesamtbeträgen, so
dass per Saldo das Gesamtergebnis nur sehr geringfügig von dem des Jahres 2015
abwich. Insoweit reichten die erzielten Umsatzerlöse, insbesondere in
Gestalt der Abwassergebühren (incl. einer Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrückstellung i.H.v. 59.814,41 EUR) sowie die sonstigen
betrieblichen Erträge aus, um die Einrichtung nach wie vor (nahezu) kostendeckend
zu betreiben.
Die in die Kläranlage
Schönberg im abgelaufenen Wirtschaftsjahr aus dem Gemeindegebiet Schönberg eingeleitete
Schmutzwassermenge hat sich gegenüber dem Vorjahr nur unwesentlich verändert (–
1054 m3); Die aus den angeschlossenen Umlandgemeinden eingeleitete Schmutzwassermenge
veränderte sich im Vergleich zu 2016 um – 5,31 %. Nicht zuletzt im Hinblick auf
die gegenwärtige und geplante bauliche Entwicklung im gesamten
Einleitungsgebiet ist jedoch in näherer Zukunft wieder ein Anstieg der zu
bearbeitenden Schmutzwassermenge zu erwarten. Jedenfalls hat sich die
Einleitungsmenge aus dem Gemeindegebiet Schönberg bereits im Jahr 2017
gegenüber 2016 um 8.934 m3 (auf 379.963 m3) erhöht.
Unter Berücksichtigung
des zuvor Gesagten und im Hinblick auf die restliche, nach dem Jahresabschluss
2016 noch verbliebene Gebührenausgleichsrückstellung werden die Abwassergebühren
in Schönberg auch noch 2018 nach Maßgabe jener Abgabensätze erhoben, die durch
den 5. Nachtrag zur Schönberger Abwasserabgabensatzung festgesetzt worden
waren. Es sei insoweit auch auf den Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.11.2017
zu der mit Verwaltungsvorlage SCHÖN/BV/186/2017 vorgelegten Gebührenkalkulation
Bezug genommen.
Die Vermögenslage des Eigenbetriebes ist unverändert stabil, wobei sich die Bilanzsumme um 1,53 % von 17.971.406,71 EUR per 31.12.2015 auf nunmehr 18.246.653,88 EUR per 31.12.2016 erhöhte.
Die bilanzielle
Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes belief sich zum Abschlussstichtag auf 62,45
% und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig (um – 0,97
%-Punkte) verändert. Die Eigenmittel des Eigenbetriebes werden gebildet durch
das Stammkapital in Höhe von 6.000.000,00 EUR zuzüglich Rücklagen und
Bilanzgewinn.
Die Auszahlungen für
Investitionsmaßnahmen im Jahr 2016 entfielen im Wesentlichen auf die
Fertigstellung des neuen Faulturmes auf dem Klärwerksgelände, kleinere
Baumaßnahmen insbesondere an den Entwässerungskanälen und den
Regenrückhaltebecken, technische Anlagen im Klärwerk und in den Pumpstationen
sowie auf die Ergänzung der sonstigen Betriebsausstattung. Da die
entsprechenden Zugänge betragsmäßig über der Summe der zu verbuchenden
Abschreibungen lagen, führte dies letztlich dazu, dass sich das Anlagevermögen gegenüber dem 31.12.2015 per Saldo um
235.358,77 EUR
(bzw. 1,32 %) auf 18.019.187,60 EUR per 31.12.2016 erhöht hat. Das langfristig zu nutzende
Anlagevermögen ist im Wesentlichen durch langfristiges Kapital (Eigenkapital
unter Einbeziehung der Darlehen von Kreditinstituten) gedeckt.
Der abschließende Prüfungsvermerk des
Wirtschaftsprüfers vom 22.12.2017 zum Jahresabschluss 2016 lautet auszugsweise
wie folgt:
„Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen
handelsrechtlichen und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen
und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes
geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“
Das Gemeindeprüfungsamt des Kreises Plön hat der Gemeinde den Prüfungsbericht mit Schreiben vom 22.02.2018 (Az. 11-524.20.5.2) übersandt. Es hat darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss in der geprüften Fassung unverändert von der Gemeindevertretung festzustellen ist. Ergänzende Feststellungen im Sinne des § 14 Abs. 4 Satz 2 KPG wurden von der Prüfungsbehörde nicht getroffen. Das Gemeindeprüfungsamt wies in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die Frage der Eigenkapitalverzinsung und die Kostenbeteiligungspflicht der Gemeinde an den Straßenentwässerungskosten abschließend im Rahmen der nächsten Gebührenkalkulation rechtlich zu beurteilen wäre. Seitens der Gemeinde Schönberg ist dies auch schon so vorgemerkt, wobei ergänzend festgestellt werden kann, dass sich die Gemeinde bereits im Jahr 2017 an den anteiligen Straßenentwässerungskosten beteiligte; So hatte die Gemeindevertretung am 02.11.2017 der Leistung einer entsprechenden außerplanmäßigen Zahlung an den Ortsentwässerungsbetrieb zugestimmt.
Anlagenverzeichnis:
Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung, Erfolgsübersicht, Übersicht Kapitalstruktur, Lagebericht
Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, zum
Jahresabschluss 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Der
Prüfbericht über die Jahresabschlussprüfung 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes
Schönberg/Holstein wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Jahresabschluss 2016 des Ortsentwässerungsbetriebes Schönberg/Holstein wird bei
einer Bilanzsumme in Aktiva und Passiva von 18.246.653,88 EUR in der geprüften
Fassung festgestellt.
3.
Die
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2016, die mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.821,87 EUR bzw. einem Bilanzgewinn in Höhe von
6.147,32 EUR abschließt, wird festgestellt.
4.
Der
Jahresfehlbetrag 2016 in Höhe von 1.821,87 EUR wird mit dem in der Gewinn- und
Verlustrechnung ausgewiesenen Bilanzgewinn verrechnet.