Die Gemeindevertretung hat in
ihrer Sitzung am 14.12.2017 beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, eine Bürgerbefragung anlässlich der
Kommunalwahl zu prüfen.
Ergebnis der Prüfung ist, dass die Gemeinden aufgrund ihrer Organisationshoheit jederzeit in der Lage sind, Befragungen durchzuführen. Eine Bürgerbefragung anlässlich der Kommunalwahl ist daher unproblematisch möglich. Wie die Gemeinde eine solche Bürgerbefragung organisiert, bleibt dabei ihr überlassen. Hierzu schlage ich in Abstimmung mit der Wahlbehörde des Amtes Probstei folgendes Vorgehen vor:
Die Bürgerbefragung wird im zeitlichen Zusammenhang mit der Kommunalwahl, aber von ihr örtlich und organisatorisch streng getrennt, durchgeführt. Zu diesem Zweck richtet die Gemeinde am Wahltag, dem 06.05.2018, innerhalb der Grundschule An den Salzwiesen und in räumlicher Nähe zu den 5 Wahlräumen für die Kommunalwahl einen Stand zur Befragung der Wahlberechtigten ein. An diesem Stand wird den Wahlberechtigten die Gelegenheit gegeben, den Fragebogen auszufüllen und abzugeben. Die Durchführung der Befragung und deren Auswertung erfolgt durch das Personal der Gemeinde Schönberg.
In einem Vorgespräch zwischen Bürgermeister und den Fraktionssprechern hat man sich auf folgende Fragestellung, die dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll, geeinigt:
„Soll sich die Gemeinde
Schönberg am Neubau eines Versorgungsschwimmbades im Bereich der Ämter Probstei
und Schrevenborn sowie dem damit verbundenen Defizitausgleich beteiligen?“
JA / NEIN
Im Vorfeld informiert die Gemeinde durch eine Einwohnerversammlung, die am 20.04.2018 stattfinden soll, über die Frage, zu der eine Meinungsbildung gewünscht wird. Herr Amtsdirektor Körber wird außerdem über die von den beiden Amtsdirektoren der Ämter Probstei und Schrevenborn erarbeitete Diskussionsgrundlage, die insbesondere auch Hinweise zu einer Kostenstruktur enthält, geben.
Nähere Informationen erhalten Sie in der
Sitzung geben.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.