Betreff
Abgabe eines Vorschlages / von Vorschlägen zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 - 2023
Vorlage
FIEFB/BV/021/2018
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Für die Schöffenwahl zur Wahlperiode 2019-2023
sollen die Gemeindevertretungen eine bzw. mehrere Personen durch entsprechenden
Beschluss vorschlagen. Die jeweilige Anzahl der vorzuschlagenden Personen
ergibt sich aus der Verfügung des Direktors des Amtsgerichtes Plön vom
28.12.2017.
Die Vorschlagslisten der Gemeinden sind bis zum
01.08.2018 aufzustellen. Sollte eine Gemeinde bis zu diesem Termin keine
Vorschläge gemacht haben, wird durch die Amtsverwaltung eine Fehlanzeige
erstellt.
Anlagenverzeichnis:
-
Schreiben
des Amtsgerichtes Plön vom 11.01.2018
-
Schreiben
des Amtsgerichtes Plön vom 22.01.2018