Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2017 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
1.830.043,19 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
1.830.043,19 € |
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Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
1.719.200 € |
1.734.645,60 € |
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Soll-Ausgaben: |
1.719.200 € |
1.734.645,60 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
125.900
€ |
95.397,59 € |
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Soll-Ausgaben: |
125.900
€ |
95.397,59 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte
Abschlussverbesserung in Höhe von insgesamt 69.680,89 EUR, die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2017 einen Stand von 14.561,35 € aus. Der Schuldenstand beträgt
1.352.695,15 €.
Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 24.653,69 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2017 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2017.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 24.653,69 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.