Sachverhalt:
Die Kalkulation der Elternbeiträge der Kindertagesstätten und der Kindertagespflegeeinrichtung ist regelmäßig vorzunehmen. Die Verträge der Gemeinde Laboe mit den Trägern der Einrichtungen beinhalten dazu die folgenden Regelungen:
DRK-KiTa und AWO-Kindertagespflege:
„Die Beitragsordnung der Kindertagespflegestätte erlässt der Träger auf
folgender Grundlage:
Für Laboer Kinderbetreuungseinrichtungen gilt der Grundsatz „Gleiche
Beiträge / Entgelte für gleiche zeitliche Betreuungsleistungen“. Die
Elternbeiträge werden daher mindestens alle zwei Jahre von der Gemeinde Laboe
überprüft und auf der Grundlage der Gesamtausgaben aller Laboer
Kindertagesstätten festgesetzt. Dieses System wird vom Träger anerkannt.“
Ev. Kirchengemeinde:
„Die Kirchengemeinde verpflichtet sich, eine Beitragsordnung und eine
Teilnahmebeitragsordnung zu erlassen, die Teilnahmebeitragsordnung bedarf der
Zustimmung der Standortgemeinde“
Die Gemeinde Laboe kann demzufolge diesem Träger die Beitragssätze nur empfehlen, hat jedoch über das gemeindliche Zustimmungserfordernis zur Teilnahmebeitragsordnung und zum jährlichen Wirtschaftsplan faktisch ein Steuerungsinstrument.
Die kommunalen Landesverbände empfehlen den Kommunen Elternbeiträge festzusetzen, die mindestens 30 % der Gesamtausgaben der Kindertagesstätte decken. Bisher wurden die Elternbeiträge in Laboe für die Kinder in Krippen- und in Elementargruppen in gleicher Höhe mit einem Deckungsgrad von 35% der Gesamtkosten festgesetzt. Da die Kosten für Plätze in Krippengruppen aufgrund der geringeren Platzzahl und des höheren Personalschlüssels sehr viel höher sind als in Elementargruppen, sollen die Beiträge differenziert für diese beiden unterschiedlichen Betreuungsangebote kalkuliert werden. Dies ergibt sich aus entsprechenden Empfehlungen des Gemeindeprüfungsamtes, die zwischenzeitlich von den meisten Gemeinden mit eigenen Kindertagesstätten umgesetzt werden.
Die letzte Beitragsanpassung wurde durch die Gemeindevertretung zum 01.01.2014 altersgruppenübergreifend auf der Basis eines rechnerischen Kostendeckungsgrades von 35% vorgenommen. Damals wurde in den Gremien eine Absenkung des Kostendeckungsgrades durch Elternbeiträge auf 30% diskutiert, schlussendlich aber mehrheitlich verworfen. Gleiches gilt für eine zwischen Krippen- und Elementarplätzen differenzierte Festlegung.
In der Regel werden die Beitragskalkulationen auf Grundlage der Jahresrechnungen der Einrichtungsträger des Vorjahres durchgeführt, da hier mit tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gearbeitet werden kann. Die Jahresrechnungen 2017 der Einrichtungen liegen jedoch noch nicht vor, entsprechend der vertraglichen Regelungen müssen die Träger diese erst bis spätestens 01.05. eines Jahres vorlegen. Derzeit kann nur auf die Jahresrechnungen 2016 und die Wirtschaftspläne 2018 zurückgegriffen werden.
Die Verwaltung hat deshalb mehrere Kalkulationsvarianten erstellt (Anlage):
Nr. |
Variante |
Kalkulationsbasis |
Deckungsgrad |
Anlage Nr. / Seite |
1 |
Differenzierung Krippe / Elementar |
Jahresrechnungen der Einrichtungen 2016 |
35 % |
Anlage 1 / S. |
2 |
Differenzierung Krippe / Elementar |
Jahresrechnungen der Einrichtungen 2016 |
30 % |
Anlage 2 / S. |
3 |
Differenzierung Krippe / Elementar |
Wirtschaftspläne der Einrichtungen 2018 |
35 % |
Anlage 3 / S. |
4 |
Differenzierung Krippe / Elementar |
Wirtschaftspläne der Einrichtungen 2018 |
30 % |
Anlage 4 / S. |
5 |
Altersübergreifende Kalkulation |
Jahresrechnungen der Einrichtungen 2016 |
35 % |
Anlage 1 / S. |
6 |
Altersübergreifende Kalkulation |
Jahresrechnungen der Einrichtungen 2016 |
30 % |
Anlage 2 / S. |
7 |
Altersübergreifende Kalkulation |
Wirtschaftspläne der Einrichtungen 2018 |
35 % |
Anlage 3 / S. |
8 |
Altersübergreifende Kalkulation |
Wirtschaftspläne der Einrichtungen 2018 |
30 % |
Anlage 4 / S. |
Der Vergleich der Berechnungsvarianten ist als Anlage 5 beigefügt. Außerdem erhalten Sie eine Gegenüberstellung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten im Amtsgebiet und in der Landeshauptstadt Kiel (Anlage 6).
Zusammenfasend ergibt sich folgendes Ergebnis:
aktuell kalkulierte Elternbeiträge |
374.720,00 € |
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Deckungsgrad |
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35% |
30% |
kalkulierte Elternbeiträge Basis
Jahresrechnung 2016 |
441.245,00 € |
378.210,00 € |
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rechnerisch mögliche Mehreinnahme |
66.525,00 € |
3.490,00 € |
davon |
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Anteil Laboe ca. 90 % |
59.872,50 € |
3.141,00 € |
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Anteil Umland ca. 10 % |
6.652,50 € |
349,00 € |
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kalkulierte Elternbeiträge Basis
Wirtschaftspläne 2018 |
543.437,00 € |
465.800,00 € |
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rechnerisch mögliche Mehreinnahme |
168.717,00 € |
91.080,00 € |
davon |
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Anteil Laboe ca. 90 % Nutzungsanteil |
151.845,30 € |
81.972,00 € |
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Anteil Umland ca. 10 % Nutzungsanteil |
16.871,70 € |
9.108,00 € |
Bei den hier dargestellten Werten handelt es sich um rechnerische Ergebnisse, die von einer Vollauslastung der Einrichtung ausgehen. In der Realität wird der tatsächlich erzielte Deckungsgrad durch Elternbeiträge regelmäßig niedriger als die angesetzte Sollgröße (30% / 35%) liegen, da in den Einrichtungen nicht alle Angebotsstunden auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere für die Randbetreuungszeiten, in denen die Gruppen oft nicht voll belegt sind. Außerdem gibt es z.B. nach dem Wegzug von Kindern kurzfristige Platzleerstände oder aber es stehen nicht belegte Plätze für Kinder zur Verfügung, die sich erst nach Beginn eines KiTa-Jahres anmelden bzw. das Alter für den Rechtsanspruch erreichen (Dies wird im neuen KiTa-Jahr der Fall sein). Der effektive Deckungsgrad liegt deshalb ca. 3 - 4 % unter dem rechnerischen. Die Einnahmen aus Elternbeiträgen müssen deshalb realistisch um 10 % geringer als der Maximalwert angesetzt werden.
Die differenzierte Kalkulation nach Krippen- und Elementarplatznutzung führt in den dargestellten Varianten dazu, dass sich die Beiträge für Elementarplätze nur moderat erhöhen oder bei einem Deckungsgrad von 30 % sogar leicht sinken. Für die Krippenplätze hingegen ergeben sich Steigerungen um 50 bis über 100 %. Die Beibehaltung einer altersübergreifenden Beitragsfestsetzung führt je nach gewählten Deckungsgrad und gewählter Kalkulationsbasis zu durchgängig relativ gleichen Steigerungsraten zwischen 11 und 45%.
Im Haushalt 2018 der Gemeinde Laboe wurden die Zuschüsse an die Laboer Kindertagesstätten und die Kindertagespflege auf der Basis der Mittelanforderungen der Träger, die auf der Einnahmeseite mit den z. Zt. gültigen Elternbeitragssätzen kalkuliert haben, festgesetzt. Eine Beitragserhöhung würde deshalb zu einer Verringerung der an die Träger zu zahlenden Zuschüsse führen. Lässt man die Elternbeiträge unverändert bedingt dies im Jahr 2018 keine höheren Haushaltsbelastungen. Hinsichtlich der aktuellen Finanzierungsstruktur der Laboer Kindertagesstätten wird auf die Anlage zu TOP 15 der Niederschrift der Sitzung Nr. 01/2018 des Ausschusses verwiesen.
Vollständigkeitshalber ist zu erwähnen, dass es sich bei den ausgewiesenen Beträgen um die Regelbeiträge handelt. Eltern haben die Möglichkeit, wegen geringen Einkommen beim für sie zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Beitragsminderung zu stellen. Je nach Höhe der Differenz zwischen dem individuell zu ermittelnden Bedarf der Familie und dem tatsächlichen, bereinigten Familieneinkommen ist eine Beitragsminderung zwischen 0 und 100 % in Stufen von je 5% möglich. Außerdem erhalten Eltern für Geschwisterkinder, die zur gleichen Zeit Kindertagesstätten besuchen, einkommensunabhängige Beitragsminderungen Die den Einrichtungsträgern hieraus entstehenden Einnahmeausfälle bei den Gebühren werden zu 100 % vom Kreis Plön erstattet. Darüber hinaus erstattet das Land seit dem 01.01.2017 allen Eltern zur Entlastung von den Kosten der Kindertagesbetreuung bis zu einer Höhe von 100,00 € mtl. den Teilnahmebeitrag für eine Kindertagesstätte oder eine Kindertagespflege.
Außerdem mache ich auf die aktuelle landesweite Diskussion über die Struktur der Finanzierung der Kindertagesstätten und die Höhe der Elternbeiträge aufmerksam. Zu den in dieser Diskussion erwähnten erhöhten Landeszuschüssen für die laufende Finanzierung von Kindertagesstätten habe ich Auszüge einer diesbezüglichen Information des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages und aus der entsprechenden Vereinbarung des Landes mit den kommunalen Spitzenverbänden beigefügt. Eine Aussage darüber, in welchem Umfang diese Mittelerhöhung die Einnahmesituation der Laboer Einrichtungen verbessert und damit den von der Gemeinde Laboe zu tragenden Finanzierungsanteil senkt, ist derzeit leider mangels konkreten Zahlenmaterials noch nicht möglich.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die verwaltungsseitig aufgestellten Beitragskalkulationen zunächst nur eine rechnerische Darstellung auf der Grundlage allgemein gültiger Vorgaben ist. Die tatsächliche Festsetzung der Beiträge bedarf einer politischen Entscheidung in den dafür zuständigen Gremien.
Anlagenverzeichnis:
- Elternbeitragskalkulationsvarianten (Anlage 1 – 4)
- Vergleich der Berechnungsvarianten (Anlage 5)
- Gegenüberstellung der Elternbeiträge im Amtsgebiet und in Kiel (Anlage 6)
- Auszug Info-intern SHGT Nr. 01/2018
Beschlussvorschlag:
Alternative 1:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Elternbeiträge für die Laboer Kindertagesstätten und die Kindertagespflege ab dem XX.XX.XXXX entsprechend der von der Verwaltung vorgelegten Kalkulationsmatrix auf der Basis der Jahresrechnungen 2016 / der Wirtschaftspläne 2018 mit einem Deckungsgrad von XX % differenziert nach Krippen- und Elementarplätzen / altersübergreifend, gerundet auf 0,50 € festzulegen.
Alternative 2:
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die aktuell gültigen Elternbeiträge für die Laboer Kindertagesstätten und die Kindertagespflege bis zur Neustrukturierung der Kindertagesstättenfinanzierung durch die Landesregierung beizubehalten. Nach dieser Rechtsreform ist die Beitragsfestsetzung erneut zu beraten.