Sachverhalt:
In der Anlage wird die Jahresrechnung für das
Jahr 2017 zur Beratung vorgelegt.
Die Haushaltsrechnung 2017 schließt in
Einnahmen und Ausgaben wie folgt ab:
Soll-Einnahmen Gesamthaushalt: |
910.591,70 € |
Soll-Ausgaben Gesamthaushalt: |
910.591,70 € |
Vergleich Haushaltsplanung zur Haushaltsrechnung:
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Haushaltsplan |
Haushaltsrechnung |
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Verwaltungshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
789.400 € |
799.705,20 € |
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Soll-Ausgaben: |
789.400 € |
799.705,20 € |
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Vermögenshaushalt |
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Soll-Einnahmen: |
79.600 € |
110.886,50 € |
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Soll-Ausgaben: |
79.600 € |
110.886,50 € |
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Im Vergleich zu den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2017 ergibt die Jahresrechnung eine saldierte Abschlussverschlechterung
in Höhe von insgesamt 27.454,83 EUR,
die sich wie folgt errechnet:
Die allgemeine Rücklage weist mit der
Jahresrechnung 2017 einen Stand von 706,47 € aus. Der Schuldenstand beträgt 412.732,03
€.
Die Jahresrechnung 2017 beinhaltet über- und
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.052,80 €. Eine
Übersichtsliste mit den entsprechenden Einzelpositionen ist auf der Seite 7 der
Jahresrechnung 2017 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Gem. § 94 Abs. 3 GO beschließt die
Gemeindevertretung die vorliegende Jahresrechnung 2017.
Die entstandenen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben in Höhe von insgesamt 14.052,80 € werden gem. § 82 Abs. 1 GO
genehmigt.