Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in
ihrer konstituierenden Sitzung 4 Mitglieder und 4 stellv. Mitglieder in den
Wahlprüfungsausschuss, der gemäß § 39
des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes zu bilden ist, gewählt. Über die Zusammensetzung des Ausschusses
entscheidet die Gemeindevertretung in eigenem Ermessen. Der Wahlausschuss wählt
den Vorsitzenden aus seiner Mitte.
Von den seinerzeit festgelegten Wahlstellen ist zwischenzeitlich ein Mitglied, das gleichzeitig den Vorsitz innehatte, verstorben und ein stellv. Mitglied, das den stellv. Vorsitz belegte, ausgeschieden. Die übrige Zusammensetzung des Wahlprüfungsausschuss sieht folgendermaßen aus:
Mitglied |
Stellvertreter |
Martin Opp |
Franziska Horn |
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Annette Kleinfeldt |
Günter Petrowski |
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Rolf Strohmeyer (b.M) |
Gabriele Haas (b.M) |
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N.N. |
N.N. |
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Der Wahlprüfungsausschuss muss jetzt aktuell
die Gültigkeit des Bürgerentscheides zum Erhalt der MWSH vorprüfen, damit die
Gemeindevertretung in ihrer nächsten Sitzung die Gültigkeit feststellen kann.