Betreff
Umrüstung der Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet Schönberg auf LED-Beleuchtung
Vorlage
SCHÖN/BV/222/2017
Aktenzeichen
II.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 die Umrüstung der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen im Gemeindegebiet Schönberg auf LED Beleuchtung, unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten, beschlossen.

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) unterstützt das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent – im Vergleich zu 1990 – zu senken. Gefördert wird der Einbau hocheffizienter LED-Beleuchtungstechnik bei der Sanierung von Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen. Bei Minderung der Treibhausgasemissionen von 70% bis 80% ist eine Förderung von 20% bis 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Lichtsignalanlagen werden bei einer Minderung der Treibhausgasemissionen von 70% mit 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Projektbegleitende Ingenieursleistungen werden in Höhe von max. 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert.

 

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Die Förderanträge sind in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.03.2018 und 01.07.2018 bis 30.09.2018 zu stellen.

 

Voraussetzung für den Förderantrag ist eine Bestandsaufnahme der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen im Gemeindegebiet. Die Bestandsaufnahme kann vom zuständigen Bauhofmitarbeiter nur in Zusammenarbeit mit einer Elektrofirma erfolgen.

 

Im gesamten Gemeindegebiet stehen ca. 1100 Straßenlampen und 16 Lichtsignalanlagen. Die Kosten für die Umrüstung betragen ca. zwischen 300,- € und 700,- € pro Straßenlampe. Eine genaue Kostenschätzung kann erst nach der Bestandsaufnahme und Bemusterung der Leuchtenköpfe erfolgen. Die Umrüstung sollte in Bauabschnitten erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt für den ersten Bauabschnitt Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € einzustellen.