Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2018 der
Gemeinde Stoltenberg mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von 421.400 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und
Ausgaben in einer Größenordnung von je 34.500 EUR veranschlagt worden.
Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Größere Investitionen sind keine vorgesehen.
Die Hebesätze für die Realsteuern sind im Satzungsentwurf (vgl. § 3) unverändert
dargestellt und betragen für die Grundsteuer A = 330 %, für die Grundsteuer B =
330 % und für die Gewerbesteuer = 350 %. Die Empfehlungen des Landes liegen bei
370/390/370 Prozent.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
Die Schlüsselzahl, die für die Verteilung der
Einkommensteueranteile maßgeblich ist, wird alle drei Jahre neu festgelegt. Zum
Haushaltsjahr 2018 ist dies wieder der Fall. Die neue Schlüsselzahl der
Gemeinde Stoltenberg ist dabei erfreulicherweise merklich angestiegen. Unter
Berücksichtigung des ebenfalls angestiegenen Gesamtaufkommens des
Einkommensteueraufkommens kann die Gemeinde Stoltenberg mit Mehreinnahmen im
Vergleich zum Vorjahr in Höhe von rund 7.300 € rechnen.
Aufgrund gestiegener Einwohnerzahlen bei
gleichzeitig gesunkener Steuerkraft im Vorjahr steigen die Schlüsselzuweisungen
deutlich um etwa 24.900 €.
Höhere Einnahmen auf der einen Seite lösen
aber höhere Umlageverpflichtungen auf der anderen Seite aus. Die Kreisumlage
wird voraussichtlich um rund 6.000 € höher ausfallen.
Unter diesen Gesamtumständen reichen die
Einnahmen aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Darüber hinaus weist der
Verwaltungshaushalt einen freien Finanzspielraum in Höhe von 31.100 € aus.
Da Investitionen derzeit nicht geplant sind,
ist planerisch eine Rücklagenzuführung von 31.100 € möglich.
Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2018 mit dem Haushaltsplan, den Anlagen und dem Investitionsprogramm gemäß Entwurf.