Betreff
Zustimmung zur Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe
Vorlage
SCHÖN/BV/210/2017
Aktenzeichen
II.1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlässlich der Beratung über die Kalkulation der Abwassergebühren (vgl. Vorlage SCHÖN/BV/186/2017) wurde darauf hingewiesen, dass die auf die Straßenentwässerung entfallenden Kostenanteile der Regenwasserbeseitigung „abgespalten“ worden sind, d.h. sie bleiben – so wie es auch rechtlich geboten ist – bei der Ermittlung des kostendeckenden Abwassergebührensatzes unberücksichtigt. Es sei in diesem Zusammenhang auch auf die 2. Seite der Gebührenvorschau für 2018 Bezug genommen (die als Anlage der vorbezeichneten Verwaltungsvorlage beigefügt war). Eine entsprechende Ausgleichsbuchung zwischen Gemeinde und Ortsentwässerungsbetrieb ist bisher aber nicht vorgenommen worden. Seitens der Verwaltung wird angeregt, ab 2017 den Ausgleich des Gemeindeanteils an den Straßenentwässerungskosten auch buchungswirksam werden zu lassen, womit dann nicht zuletzt auch ein Hinweis des Gemeindeprüfungsprüfungsamtes aufgegriffen würde. Die finanzielle Größenordnung ist mit einem Betrag von annähernd 47.000,-- EUR zu beziffern. Auch wenn bei diesem Buchungsvorgang keine Geldbewegung auf dem Konto der Amtskasse stattfindet, würde es sich dabei im Jahr 2017 formalrechtlich gleichwohl um eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Gemeinde handeln. Es sei insoweit auch auf die entsprechenden Erläuterungen Bezug genommen, die hierzu bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2017 gegeben worden waren.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der Leistung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2017 bei der Haushaltsstelle 6300.67500 bis zu einem Betrag von 47.000,-- EUR zu, wodurch gegenüber dem Ortsentwässerungsbetrieb Schönberg/Holstein der Ausgleich des Gemeindeanteils an den Straßenentwässerungskosten erfolgt.