Betreff
Neufassung der Hafengebührensatzung sowie der Hafenbenutzungsordnung
Vorlage
LABOE/BV/167/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Am 05.04.2017 hatte die Gemeindevertretung die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe über die Erhebung von Hafenabgaben beschlossen, wodurch im Wesentlichen eine Aktualisierung der Satzung hinsichtlich der Festlegung des Geltungsbereiches, des Entstehens und der Fälligkeit der Liegegebühren, der Festsetzung von Vorauszahlungen und der Gebührenschuldnerschaft vorgenommen worden war. In diesem Zusammenhang hatte sowohl im Werkausschuss als auch in der abschließenden Beratung in der Gemeindevertretung eine intensive Diskussion stattgefunden. Werkleitung und Verwaltung haben nunmehr eine grundlegende Neufassung der Hafengebührensatzung zum 01.01.2018 veranlasst, wobei u.a. auch die seinerzeitigen Beratungsinhalte aufgegriffen worden sind. In diesem Zuge war es dann auch sinnvoll, die Hafenbenutzungsordnung (die der Amtsdirektor als Hafenbehörde erlässt) neu zu fassen.

 

Beigefügt wird nun im Entwurf zunächst die neugefasste Satzung der Gemeinde Ostseebad Laboe zur Neuregelung der Erhebung von Hafengebühren vorgelegt. Diese Satzung ist das Ergebnis der Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Sie konzentriert sich inhaltlich dann tatsächlich nur noch auf die Erhebung der Liegegebühren. Insoweit wird auch auf die beigefügte Begründung Bezug genommen. Ergänzende Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werde.

 

Ebenso ist der Entwurf zur Neufassung der Hafenbenutzungsordnung dieser Verwaltungsvorlage beigefügt. Auch dieser Entwurf ist vorab durch den eingeschalteten Fachanwalt für Verwaltungsrecht geprüft worden. Die neue Hafenbenutzungsordnung basiert im Wesentlichen auf den Regelungen der bisher geltenden Benutzungsordnung. In einigen Punkten hat – soweit erforderlich – eine textliche Überarbeitung stattgefunden. Vor allem wurde auch der § 1 (Geltungsbereich) exakt an die entsprechende Vorschrift in der Hafengebührensatzung angeglichen. Auch zur Hafenbenutzungsordnung können noch ergänzende Erläuterungen in der Sitzung gegeben werden.

 

Die heutige Vorlage dient zunächst der Vorstellung der neuen Regelungswerke. Eine abschließende Beschlussfassung - insbesondere zur neu gefassten Hafengebührensatzung - kann ohnehin erst dann erfolgen, wenn die Kalkulation der kostendeckenden Gebührensätze fertiggestellt ist. Diese Gebührenbedarfsberechnung wird derzeit noch durch eine hierauf spezialisierte Gesellschaft für Kommunal- und Wirtschaftsberatung vorgenommen.

 

Ergänzend sei noch darauf hingewiesen, dass – neben Hafengebührensatzung und Hafenbenutzungsordnung – mit der Vorlage LABOE/BV/169/2017 auch noch ein gesonderter Tarif über Kostenerstattungen, Nutzungsentschädigungen und Bearbeitungsentgelte im Bereich des Hafens der Gemeinde Ostseebad Laboe vorgelegt wird. In diesen Tarif wurden aus rechtlichen Gründen – soweit noch erforderlich – jene Regelungen überführt, die in den §§ 9, 10, 12 und 13 der bisher noch geltenden Hafenabgabensatzung mit enthalten waren. Auch hierbei wurden Hinweise berücksichtigt, die sich aus den Beratungen im Werkausschuss vom 22.03.2017 bzw. aus der Gemeindevertretung vom 05.04.2017 ergaben. Als Beispiel sei an dieser Stelle nur das fortfallende Pfandgeld genannt, nachdem jetzt keine Schlüssel bzw. Lochkarten mehr, sondern stattdessen Codenummern für den Zugang zu den Sanitäranlagen ausgegeben werden.