hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Fiefbergen hat in den letzten
Jahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Träger öffentlicher
Belange ein Innenbereichsgutachten erstellt. Im Ergebnis hat die Gemeinde dem
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein entsprechend bis 2025 noch ein
ausreichendes wohnbauliches Entwicklungspotential, um ein kleines Neubaugebiet
auszuweisen.
Eine Bewertung der möglichen Flächen in der
Ortslage sowie am Rande der Ortslage hat auch nach einem Gespräch mit
Vertretern der Landesplanungsbehörde, dem Innenministerium und dem Kreis Plön
ergeben, dass die nun in Aussicht genommenen Flächen am ehesten für eine
wohnbauliche Entwicklung geeignet sind.
Der Eigentümer der in Aussicht genommenen
Flächen hat die Nutzung seines landwirtschaftlichen Betriebes bereits erheblich
reduziert. In absehbarer Zeit will er die Nutzung auf Dauer einstellen. In
einem ersten Schritt kann nun die vorgesehene Fläche zu einem Wohnbaugebiet
entwickelt werden. In einem zweiten und ggf. auch dritten Schritt, voraussichtlich
nach 2025, wird auch die nordwestlich gelegene Hofstelle zu einem Wohnbaugebiet
entwickelt werden können. Mit der Abrundung durch die neu geplanten Gebiete
bleibt der Charakter des Dorfes als Rundling erhalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8
ist zunächst vorläufig festgelegt worden, eine exakte Festlegung wird im Rahmen
des Planverfahrens erfolgen.
Da das Planungsbüro B2K, Herr Kühle, bereits
das Innenbereichsgutachten erstellt hat und ihm das Gebiet der Gemeinde bekannt
ist, wird empfohlen, den Auftrag für die Städtebaulichen Leistungen an das
Planungsbüro B2K zu erteilen. Für die naturschutzfachlichen Leistungen wird
empfohlen, dass Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu
beauftragen. Frau Franke ist sehr kompetent und bereits in vielen Gemeinden des
Amtes Probstei tätig. Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der
Flächen zu erstatten.
Anlagenverzeichnis:
1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 8 für das Gebiet
„nordwestlich der Straße Am Bahndamm, südwestlich der L 50 und östlich der
Straße Spetenhof“ zu fassen.
- Der Bau- und Wegeausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den
Auftrag für die städtebaulichen Leistungen an das Planungsbüro B2K, Herrn
Kühle, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro
Franke`s Landschaften, Frau Franke, zu erteilen.
- Die Planungskosten sind der Gemeinde vom Eigentümer der Flächen zu
erstatten. Hierzu ist ein entsprechender Kostenerstattungsvertrag
abzuschließen.