hier: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Schönberg plant einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in der Ostseestraße 13. Erforderliche Umstrukturierungen haben insbesondere im Bereich der Fahrzeughalle, der Sanitäranlagen sowie der Umkleide- und Schulungsräume einen zusätzlichen Raumbedarf ergeben, der mit dem Anbau gedeckt werden soll.
Das Grundstück der Feuerwehr
liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A. Der
geplante Anbau überschreitet insbesondere die südlich festgesetzte Baugrenze so
erheblich, dass die Grundzüge der Planung betroffen sind und somit eine
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht genehmigt werden
kann. Es ist demnach erforderlich, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10
A vorzunehmen. Das Planverfahren kann nach
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt
werden.
In den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A sind die angrenzenden Flächen des Parkplatzes aufgenommen. Ob das erforderlich ist, wird im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens geprüft und ggf. noch angepasst. Die Flächen des Parkplatzes stehen auch im Eigentum der Gemeinde Schönberg.
Anlagenverzeichnis:
1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs
Beschlussvorschlag:
- Der
Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung einer
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Freiwillige
Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der
Ostseestraße, Hausnummer 13“ zu beschließen.
- Das
Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A ist
gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung
durchzuführen.
- Der Planungsauftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.