Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet "Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Ostseestraße Hausnummer 13"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/200/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg plant einen Anbau an das Feuerwehrgerätehaus in der Ostseestraße 13. Erforderliche Umstrukturierungen haben insbesondere im Bereich der Fahrzeughalle, der Sanitäranlagen sowie der Umkleide- und Schulungsräume einen zusätzlichen Raumbedarf ergeben, der mit dem Anbau gedeckt werden soll.

 

Das Grundstück der Feuerwehr liegt im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A. Der geplante Anbau überschreitet insbesondere die südlich festgesetzte Baugrenze so erheblich, dass die Grundzüge der Planung betroffen sind und somit eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht genehmigt werden kann. Es ist demnach erforderlich, eine 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A vorzunehmen. Das Planverfahren kann nach
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

In den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A sind die angrenzenden Flächen des Parkplatzes aufgenommen. Ob das erforderlich ist, wird im Rahmen der Durchführung des Planverfahrens geprüft und ggf. noch angepasst. Die Flächen des Parkplatzes stehen auch im Eigentum der Gemeinde Schönberg. 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A für das Gebiet „Freiwillige Feuerwehr, nördlich der Straße Stakendorfer Tor und südöstlich der Ostseestraße, Hausnummer 13“ zu beschließen.

  2. Das Verfahren zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A ist gemäß § 13 a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchzuführen.

  3. Der Planungsauftrag für die städtebaulichen und naturschutzfachlichen Leistungen wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, erteilt.