Betreff
Gebührenkalkulation Niederschlagswasser für den Kalkulationszeitraum 2018-2020
Vorlage
FIEFB/BV/012/2017
Aktenzeichen
II.700.01.06
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Fiefbergen betreibt die Niederschlagswasserbeseitigung als kostenrechnende Einrichtung im Sinne des § 11 der Gemeindehaushaltsverordnung ( GemHVO ), wobei sich die Benutzungsgebühren nach § 6 Kommunalabgabengesetz ( KAG ) berechnen. Hierbei ist zwingend das Kostendeckungsprinzip als Kostenüberschreitungsverbot und Kostendeckungsgebot zu beachten.

                                    

Derzeit wird eine Niederschlagswassergebühr von 0,42 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche für den Kalkulationszeitraum 2015 bis 2017 erhoben. Der Kalkulationszeitraum endet somit zum 31.12.2017.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020, die unter Berücksichtigung der Jahresrechnungsergebnisse 2014 bis 2016 erstellt worden ist, zeigt, dass eine Gebührenanpassung ab 01.01.2018 nicht vorgenommen werden muss. Es wird nach wie vor eine kostendeckende Niederschlagswassergebühr erhoben.

 

Im Jahr 2016 wurden in der Dorfstraße die Regenwasserleitungen und insbesondere die Schächte umfangreich saniert. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 116.231,78 €. Abgeschrieben werden diese Sanierungsaufwendungen mit 2%, was letztlich eine Erhöhung der Abschreibungen um 2.324,64 € bedeutet. Hiervon entfallen jedoch 50 % auf die Straßenentwässerung. Dieser Anteil ist von der Gemeinde zu tragen.

 

Den erhöhten Aufwendungen steht aber eine Absenkung der kalkulatorischen Verzinsung auf einen derzeit marktüblichen Zinssatz von 3% auf künftig 1% entgegen.

 

Unterm Strich muss daher eine Gebührenanpassung nicht vorgenommen werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Kalkulationszeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 die beigefügte Gebührenkalkulation mit einer unveränderten Niederschlagswassergebühr von 0,42 € je Quadratmeter gebührenpflichtiger Grundstücksfläche.