Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A für das Gebiet "Seesternweg 46-49 und Sonnenweg"
hier: Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/172/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Schönberg hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am 13.12.2016 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 56 A gefasst. Der Bebauungsplan Nr. 56 A entwickelt sich aus dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 56, der bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.10.2007 aufgestellt wurde.

 

Die Teilung des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 56  in den Bebauungsplan Nr. 56 A und 56 B erfolgte, weil insbesondere die Regenwasserbeseitigung noch nicht in beiden Teilen sichergestellt ist. Für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 56 A wurde nun ein Teilabwasserbeseitigungskonzept erstellt, dass mit den betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt ist.

 

Es wird nunmehr empfohlen, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 A zu beschließen und zur Offenlegung zu bestimmen. Da das Baugesetzbuch zwischenzeitlich auch die Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung zulässt, sollte auch dieses Verfahren für die Fortführung des Bebauungsplanes beschlossen werden.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss stimmt dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
    56 A zu und bestimmt diesen zu Offenlegung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

  1. Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A soll gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung fortgeführt werden.