Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 für das Gebiet "nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße"
hier: Änderung desAufstellungsbeschlusses vom 14.02.2017
Vorlage
SCHÖN/BV/170/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat in der Sitzung am 14.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 für die Ansiedlung des Lidl-Marktes auf den Flächen der Gärtnerei Lenkersdorf beschlossen. Das Verfahren sollte nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden.

 

Eine Prüfung hat nunmehr ergeben, dass die Bruttogeschossflächen der bereits im Plangebiet liegenden Märkte und der geplanten Ansiedlung des Lidl-Marktes auf weit über 5.000 qm kommen. Danach ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB nicht mehr möglich.

 

Weiterhin war vorgesehen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan müssen sämtliche Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Eigentum des Vorhabenträgers stehen. Hier gibt es jedoch verschiedene Eigentümer, sodass auch ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nicht möglich ist. Eine Rücksprache mit der Landesplanungsbehörde hat jedoch ergeben, dass die Gemeinde auch einen angebotsorientierten Bebauungsplan aufstellen kann. Die erforderlichen weiteren Details zum Bebauungsplan können dann durch den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch vereinbart werden.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planauszug Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Aufstellungsbeschluss vom 14.02.2017 für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 66 für das Gebiet „nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße“ dahingehend zu ändern, dass der Bebauungsplan im Regelverfahren und als angebotsorientierter Bebauungsplan aufgestellt wird.