Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung einer 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/169/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Umsiedlung des Lidl-Marktes von der Großen Mühlenstraße auf die Flächen der Gärtnerei Lenkersdorf hat die Gemeindevertretung Schönberg in der Sitzung am 14.02.2017 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Das Verfahren sollte nach § 13 a Baugesetzbuch als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt werden. Eine Prüfung hat nunmehr ergeben, dass die Bruttogeschossflächen der bereits im Plangebiet liegenden Märkte und der geplanten Ansiedlung des Lidl-Marktes auf weit über 5.000 qm kommen. Danach ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB nicht mehr möglich. Es ist demnach die Aufstellung einer Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.  

 

Es wird nun empfohlen, den Aufstellungsbeschluss für eine 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ansiedlung des Lidl-Marktes auf den Flächen der Gärtnerei Lenkersdorf zu fassen. Das Planverfahren kann im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 durchgeführt werden.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Planauszug Geltungsbereich


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „nördlich der Straße Kuhlenkamp, südlich des Hans-Asmus-Schneekloth-Weg, westlich der Bahnhofstraße und östlich der Günther-Prien-Straße“ zu fassen.

  2. Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro B2K, Herrn Kühle, aus Kiel erteilt. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten.