Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet "Erich-Schwarz-Weg 1, 3 und 5 [ehem. B-Plan 29], Bullbrücke 2 [ehem. B-Plan 31], Schwanenweg 5, 7, 26 bis 34 [ehem. B-Plan 27(3)] und Schwanenweg 18 bis 24 so wie die Grundstücke im Reiherweg [alle ehem. B-Plan 17(2)]
hier: Aufstellungsbeschluss und Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
LABOE/BV/135/2017
Aktenzeichen
III.2.1/11-B45
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Laboe hat in der Sitzung des Bauausschusses am 08.12.2015 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB gefasst.

 

Aus städtebaulichen Erwägungen wird nun der Geltungsbereich um Grundstücke aus umliegenden Bebauungsplänen erweitert und der neue Bebauungsplan Nr. 45 aufgestellt. Der gesamte Geltungsbereich wird als Mischgebiet ausgewiesen mit Ausnahme der Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr. Der Bebauungsplan soll als einfacher Bebauungsplan gem. 30 Abs. 3 BauGB aufgestellt werden, in dem neben der Art der Nutzung nur die überbaubaren Flächen festgesetzt werden.

Für diesen Bebauungsplan ist nun der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

Des Weiteren wird nach Erarbeitung der Planunterlagen durch das Planungsbüro B2K die Vorstellung der Planungen erfolgen.

Es wird empfohlen, den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 45 zur Offenlegung zu bestimmen.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet „Erich-Schwarz-Weg 1, 3 und 5 [ehem. B-Plan 29], Bullbrücke 2 [ehem. B-Plan 31], Schwanenweg 5, 7, 26 bis 34 [ehem. B-Plan 27(3)] und Schwanenweg 18 bis 24 sowie die Grundstücke im Reiherweg [alle ehem. B-Plan 17(2)]“. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt den Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet  „Erich-Schwarz-Weg 1, 3 und 5 [ehem. B-Plan 29], Bullbrücke 2 [ehem. B-Plan 31], Schwanenweg 5, 7, 26 bis 34 [ehem. B-Plan 27(3)] und Schwanenweg 18 bis 24 sowie die Grundstücke im Reiherweg [alle ehem. B-Plan 17(2)]“ in der vorliegenden bzw. aufgrund vorangegangener Beratung noch zu überarbeitenden Fassung und bestimmt diesen zur Auslegung.

 

  1. Die Planunterlagen sind für die Dauer eines Monats in der Amtsverwaltung während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind zu Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.