Sachverhalt:
Die
Landesregierung hat aufgrund des § 1 Abs. 2 GKWG durch Beschluss vom 21.03.2017
(Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein, Seite 186) als Wahltag
für die Wahl der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl)
Sonntag, den 06.05.2018
bestimmt.
Rechtsgrundlage
für die Durchführung der Kommunalwahl sind das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG)
sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO).
Die Wahl wird
durch die Wahlorgane in Zusammenarbeit mit der Verwaltung organisiert und
durchgeführt. Nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 GKWG sind Wahlorgane für die Gemeinde der
Gemeindewahlausschuss und die Gemeindewahlleiterin oder der Gemeindewahlleiter.
Alle Gemeinden des
Amtes Probstei, ausgenommen die Gemeinde Schönberg, haben von der nach Maßgabe
des § 13 Abs. 2 Satz 1 GKWG vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht,
sämtliche Aufgaben der Gemeindewahlleitung auf den Amtsdirektor und sämtliche
Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf den Gemeindewahlausschuss auf
Amtsebene zu übertragen, der durch den Amtsausschuss gewählt wurde.
Als erste Aufgabe
muss der Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene das Wahlgebiet in Wahlkreise
einteilen (§ 15 Abs. 1 GKWG).
Die Anzahl der in
den einzelnen Gemeinden zu bildenden Wahlkreise ergibt sich in Abhängigkeit von
der Einwohnerzahl aus § 9 GKWG.
Auf der Basis der
vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein nach dem Stand vom 31.
Dezember des dritten Jahres vor der Wahl fortgeschriebenen Bevölkerungszahl
(31.12.2015) ergibt sich nach § 7 Abs. 3 GKWG die Anzahl
- der unmittelbaren Vertreter/innen und
Listenvertreter/innen (§ 8 GKWG)
- der zu bildenden Wahlkreise (§ 9 GKWG).
Bis auf die
Gemeinde Laboe bilden alle Gemeinden je einen
Wahlkreis. Die Gemeinde Laboe (Wahlgebiet) bildet dagegen für die Kommunalwahl
2018 nunmehr 3 Wahlkreise,
während für die Kommunalwahl im Jahr 2013 noch 5 Wahlkreise zu bilden waren.
Hintergrund für
diese Veränderung ist die nach Maßgabe des Zensus 2011 fortgeschriebene
Einwohnerzahl der Gemeinde Laboe. Nach den Daten des Statistischen Amtes für
Hamburg und Schleswig-Holstein beträgt die Zahl der Einwohner per 31.12.2015
insgesamt 4.922. Die Daten der Meldebehörde weisen dagegen eine Zahl der
Einwohner zum genannten Stichtag von 5.018 auf. Maßgeblich für die Anzahl der
Wahlkreise ist nach dem eindeutigen Wortlaut der Bestimmung jedoch die vom
Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Grunde gelegte Zahl der
Einwohner.
Für die Gemeinde
Laboe ist durch den Gemeindewahlausschuss auf Amtsebene die Einteilung des
Wahlgebietes in 3 Wahlkreise vorzunehmen. Die Wahlkreise müssen komplett neu
geschnitten werden. Bei dieser Einteilung ist § 15 Abs. 2 GKWG zu beachten.
Die Wahlkreise
sind so zu begrenzen, dass sie möglichst gleiche Bevölkerungszahlen aufweisen.
Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf nicht mehr als 20 % von der
durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise im Wahlgebiet abweichen.
Grundlage ist die vom Statistischen Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
fortgeschriebene Bevölkerungszahl nach dem Stand vom 31. Dezember des dritten
Jahres vor der Wahl.
Für die Gemeinde
Laboe ergeben sich auf der Grundlage der Daten der Statistikbehörde auf den
31.12.2015 folgende Beschränkungen:
In der Anlage
befindet sich ein Vorschlag für eine neue Einteilung des Wahlgebietes in 3
Wahlkreise (statt bisher 5). Dieser Vorschlag wurde aus der Gliederung der
Wahlbezirke für die staatlichen Wahlen (Bundes- und Landtagswahl, Wahl zum
Europäischen Parlament) entwickelt. Die Wahlkreise sollen ein zusammenhängendes
Ganzes bilden (§ 15 Abs. 3 Satz 1 GKWG). Dieser Grundsatz wird durch die
vorgeschlagene Einteilung gemäß Anlage berücksichtigt, welche der Gemeinde
Laboe mit Schreiben vom 19.09.2016 übermittelt wurde und gegen die keine
Bedenken erhoben wurden.
Da eine
vollständig neue Einteilung der Wahlkreise zu erfolgen hat, können die
bisherigen Namen der Wahlkreise allenfalls noch eingeschränkt Verwendung
finden. Daher wurden die 3 Wahlkreise zunächst nur neutral bezeichnet und
sollten zusätzlich mit einem „sprechenden Namen“ bezeichnet werden.
Anlagenverzeichnis:
¾
Ermittlung
der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu bildenden Wahlkreise
¾
Berechnungsgrundlagen
für die Ermittlung der Anzahl der zu wählenden Vertreter/innen und der zu
bildenden Wahlkreise
¾
Einteilung
der Wahlkreise in der Gemeinde Laboe
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeinden
Barsbek, Bendfeld, Brodersdorf, Fahren, Fiefbergen, Höhndorf, Köhn, Krokau,
Krummbek, Lutterbek, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Stakendorf, Stein,
Stoltenberg, Wendtorf und Wisch bilden jeweils einen Wahlkreis.
2. Die Gemeinde
Laboe wird in 3 Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlkreise 1 bis 3 der Gemeinde
Laboe werden gemäß Anlage zur Verwaltungsvorlage AMTPR/BV/015/2017 gebildet und
erhalten folgende Bezeichnungen:
a) Wahlkreis 1:
„sprechender Name“
b) Wahlkreis 2:
„sprechender Name“
c) Wahlkreis 3:
„sprechender Name“
3. Die Einteilung
der Wahlkreise ist gemäß § 6 Abs. 3 GKWO bekannt zu machen.