Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet "südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SCHÖN/BV/144/2017
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In 2016 hat die Gemeinde Schönberg ein Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzept erstellt. Das Ergebnis zeigt, dass Wohnbauflächen sowohl für den Geschosswohnungsbau als auch für eine Einzel- und Doppelhausbebauung dringend benötigt werden. Die hierfür in Aussicht genommenen Flächen entsprechen den Empfehlungen des Ortsentwicklungs- und Tourismuskonzeptes.

 

Die Gemeinde Schönberg ist Unterzentrum am Endpunkt der Siedlungsachse Kiel-Schönberg. Eine Begrenzung der Wohnbauentwicklung ist im Landesentwicklungsplan nicht festgelegt, damit kann die Gemeinde Schönberg wohnbaulich bedarfsgerecht wachsen.


Anlagenverzeichnis:

 

1 Plan mit Kennzeichnung des Geltungsbereichs


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 für das Gebiet „südlich der Kleingartensiedlung hinter der Finnenhaussiedlung, westlich der Bebauung Rauhbank und östlich der Landesstraße 50“ zu beschließen (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Auftrag für die städtebaulichen Leistungen wird an das Planungsbüro Projekt-Zentrum 99 GmbH, Herrn Dr. Heisel, und für die naturschutzfachlichen Leistungen an das Planungsbüro Franke`s Landschaften, Frau Franke, erteilt.

 

  1. Die Planungskosten sind vom Vorhabenträger zu erstatten, es ist ein entsprechender Planungsvertrag abzuschließen.