Betreff
Wahl von Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern und deren Stellvertretungen für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes AZV "Ostufer Kieler Förde"
Vorlage
LABOE/BV/121/2017
Aktenzeichen
AG
Art
Beschlussvorlage

Für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter im AZV gelten gemäß § 9 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) die §§ 46 Abs. 1 und 40 GO entsprechend, so findet demnach das Meiststimmenverfahren Anwendung, sofern keine Verhältniswahl durch eine Fraktion verlangt wird.

 

Nach § 5 der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes besteht die Verbandsvertretung aus den Bürgermeister/innen der Mitgliedsgemeinden und ihren Stellvertretern im Verhinderungsfall, sowie weiteren Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen im Verhinderungsfall. Die Gemeinde Laboe entsendet neben der Bürgermeisterin (geborenes Mitglied) zwei weitere Vertreter/innen in die Verbandsversammlung. Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat für den Verhinderungsfall eine persönliche Stellvertreterin oder einen persönlichen Stellvertreter.

 

Die bisherige Besetzung sah folgendermaßen aus:

 

Mitglied

Stellvertreter

Ulrich Schaefer

Margit Wunderlich

 

 

Uwe Dierck (b.M.)

Horst Etmanski

 

 

 

Frau Wunderlich und Herr Schaefer haben das jeweilige Mandat niedergelegt.

 

§ 9 Abs. 4 GKZ regelt für die Nachwahl folgendes: „Scheidet eine oder einer von mehreren weiteren Vertreterinnen und Vertretern eines Verbandsmitglieds aus der Verbandsversammlung aus, wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach § 40 Abs. 3 der Gemeindeordnung gewählt; jede Fraktion kann verlangen, dass alle Wahlstellen von weiteren Vertreterinnen und Vertretern neu besetzt werden; in diesem Fall verlieren die weiteren Vertreterinnen und Vertreter zu Beginn der nächsten Sitzung der Vertretungskörperschaft ihre Wahlstellen. Satz 1 Halbsatz 2 gilt nicht, wenn die Wahlstelle einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters frei wird.“

 

Die GAL-Fraktion hat die Neubesetzung aller Wahlstellen beantragt (Anlage). Damit haben entsprechend der o.g. Regelung alle weiteren Vertreter und ihre Stellvertreter mit Beginn der letzten Sitzung ihr Mandat verloren, so dass eine Nachbesetzung aller Wahlstellen erfolgen muss.

 

Bei Nachbesetzung der Wahlstellen aller weiterer Vertreter und Stellvertreter im Verhältniswahlverfahren (Abstimmung über Listen der Fraktionen) wird die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche Bürgermeister auf den Wahlvorschlag der Fraktion angerechnet, der sie oder er im Zeitpunkt der Wahl angehört. Bei der Besetzung der Mandate wird auf das Abstimmungsergebnis über die Listenwahlvorschläge abgestellt. Die Zahl der Stimmen, die jeder Wahlvorschlag erhält wird durch 0,5-1,5-2,5 usw. geteilt. Die Wahlstellen werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt. Bei der Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleicher Höchstzahl das Los, das der oder die Vorsitzende zieht.

 

Nach den heutigen Stärkeverhältnissen würde (vorausgesetzt alle Gemeindevertreter sind da und stimmen jeweils für ihre Liste) bei Anrechnung der Höchstzahl der SPD wegen der Bürgermeisterin der 1. Platz auf die LWG entfallen und der 2. Platz würde nach Losentscheid entweder auf die Grünen oder die CDU entfallen. Gleiches gilt für die jeweils persönlichen Stellvertreter.