Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Fiefbergen
Vorlage
FIEFB/BV/006/2016
Aktenzeichen
II.910.02.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Fiefbergen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 788.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 80.900 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.

 

Als Beratungsgrundlage werden die Hebesätze für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A (alt: 311 %), 350 % für die Grundsteuer B (alt: 311 %) sowie 350 % für die Gewerbesteuer (alt: 322 %). Dieses entspricht der Empfehlung des Finanzausschusses.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

UAB 2000: Schulen:

Die Abrechnung der Schulkosten für das Jahr 2016 ist noch nicht vollständig erfolgt. Insofern können sich die Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 nur nach den Ansätzen für das Haushaltsjahr 2016 richten. Der Betrag der Schulverbandsumlage entspricht dem derzeitigen Entwurf des Schulverbandshaushaltes.

 

UAB 4640: Kindergärten

Die Kosten für Kindergärten haben sich im laufenden Haushaltsjahr 2016 mehr als verdoppelt. Bei der Festsetzung des Haushaltsansatzes 2017 ist berücksichtigt worden, dass entsprechend hohe Vorauszahlungen bereits geleistet worden sind.

 

UAB 6100: Orts- und Regionalplanung:

Die Gemeinde plant ein Innenbereichsgutachten erstellen zu lassen. Hierfür ist auch ein Immissionsgutachten erforderlich. Die erwarteten Kosten von 2.800 € sind unter der Haushaltsstelle 6100.65000 veranschlagt worden.

 

UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:

Die nach wie vor gute wirtschaftliche Gesamtsituation lässt höhere Einnahmen aus Einkommensteueranteilen für das Haushaltsjahr 2017 erwarten. Die Einnahmen aus Gewerbesteuern werden weiterhin auf einem sehr hohen Niveau erwartet.

Aufgrund der sehr hohen Steuereinnahmen des Zeitraumes 01.07.2015 – 30.06.2016 werden die Einnahmen aus Schlüsselzuweisungen deutlich zurückgehen (-39.900 €). Gleichzeitig führen höhere Steuereinnahmen zu höheren Umlageverpflichtungen. Entsprechend wurde der Haushaltsansatz der Kreisumlage um 19.500 € erhöht, wobei eine avisierte Senkung der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte bereits berücksichtigt ist.

 

Unter Berücksichtigung dieser Umstände weist der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus. Ein Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes ist zum einen nur durch die dargestellten Steuererhöhungen und zum anderen durch eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 29.700 € möglich.

 

Im Vermögenshaushalt sind entsprechend des Beschlusses des Finanzausschusses Haushaltsmittel für einen Grunderwerb am Feuerwehrgerätehaus von 10.000 € eingestellt worden.

 

Die im Haushaltsjahr 2016 gebildete Finanzausgleichsrücklage von 40.700 € wird aufgrund der Steuererhöhungen nunmehr lediglich in Höhe von 29.700 € für den Haushaltsausgleich benötigt.

Der verbleibende Betrag von 11.000 € wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Aus diesen Mitteln kann dann der Grunderwerb finanziert werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.