Sachverhalt:
Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der
Gemeinde Fiefbergen mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung
vorgelegt.
Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen
und Ausgaben in Höhe von jeweils 788.500 € aus. Im Vermögenshaushalt sind
Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 80.900 EUR veranschlagt
worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und
Ausgaben ausgeglichenes Zahlenwerk vor.
Als Beratungsgrundlage werden die Hebesätze
für die Realsteuern im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt
ausgewiesen: 350 % für die Grundsteuer A (alt: 311 %), 350 % für die
Grundsteuer B (alt: 311 %) sowie 350 % für die Gewerbesteuer (alt: 322 %). Dieses
entspricht der Empfehlung des Finanzausschusses.
Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen
gegeben werden:
UAB 2000: Schulen:
Die Abrechnung der Schulkosten für das Jahr
2016 ist noch nicht vollständig erfolgt. Insofern können sich die
Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2017 nur nach den Ansätzen für das
Haushaltsjahr 2016 richten. Der Betrag der Schulverbandsumlage entspricht dem
derzeitigen Entwurf des Schulverbandshaushaltes.
UAB 4640: Kindergärten
Die Kosten für Kindergärten haben sich im
laufenden Haushaltsjahr 2016 mehr als verdoppelt. Bei der Festsetzung des
Haushaltsansatzes 2017 ist berücksichtigt worden, dass entsprechend hohe
Vorauszahlungen bereits geleistet worden sind.
UAB 6100: Orts- und Regionalplanung:
Die Gemeinde plant ein Innenbereichsgutachten
erstellen zu lassen. Hierfür ist auch ein Immissionsgutachten erforderlich. Die
erwarteten Kosten von 2.800 € sind unter der Haushaltsstelle 6100.65000
veranschlagt worden.
UAB 9000: Steuern, allgemeine Zuweisungen:
Die nach wie vor gute wirtschaftliche
Gesamtsituation lässt höhere Einnahmen aus Einkommensteueranteilen für das
Haushaltsjahr 2017 erwarten. Die Einnahmen aus Gewerbesteuern werden weiterhin
auf einem sehr hohen Niveau erwartet.
Aufgrund der sehr hohen Steuereinnahmen des
Zeitraumes 01.07.2015 – 30.06.2016 werden die Einnahmen aus
Schlüsselzuweisungen deutlich zurückgehen (-39.900 €). Gleichzeitig führen
höhere Steuereinnahmen zu höheren Umlageverpflichtungen. Entsprechend wurde der
Haushaltsansatz der Kreisumlage um 19.500 € erhöht, wobei eine avisierte
Senkung der Kreisumlage um 0,5 Prozentpunkte bereits berücksichtigt ist.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände weist
der Verwaltungshaushalt keinen freien Finanzspielraum aus. Ein
Haushaltsausgleich des Verwaltungshaushaltes ist zum einen nur durch die
dargestellten Steuererhöhungen und zum anderen durch eine Zuführung aus dem
Vermögenshaushalt in Höhe von 29.700 € möglich.
Im Vermögenshaushalt sind entsprechend des
Beschlusses des Finanzausschusses Haushaltsmittel für einen Grunderwerb am
Feuerwehrgerätehaus von 10.000 € eingestellt worden.
Die im Haushaltsjahr 2016 gebildete
Finanzausgleichsrücklage von 40.700 € wird aufgrund der Steuererhöhungen
nunmehr lediglich in Höhe von 29.700 € für den Haushaltsausgleich benötigt.
Der verbleibende Betrag von 11.000 € wird der
allgemeinen Rücklage zugeführt.
Aus diesen Mitteln kann dann der Grunderwerb
finanziert werden.
Beschlussvorschlag für die
Gemeindevertretung:
Auf
Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die
Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das
Investitionsprogramm gemäß Entwurf.