Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 der Gemeinde Bendfeld
Vorlage
BENDF/BV/006/2016
Aktenzeichen
II.910.02.03
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Entwurf wird die Haushaltssatzung 2017 der Gemeinde Bendfeld mit dem Haushaltsplan zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Verwaltungshaushalt weist dabei Einnahmen in Höhe von 248.600 € und Ausgaben in Höhe von 356.700 € aus. Es besteht ein Sollfehlbetrag in Höhe von 108.100 €. Hiervon entfällt ein Betrag von 74.000 € als Defizitausgleich des Vorjahres. Das strukturelle Defizit beläuft sich somit auf 34.100 €.

Im Vermögenshaushalt sind Einnahmen und Ausgaben in einer Größenordnung von je 9.700 EUR veranschlagt worden. Dementsprechend liegt mit diesem Etat-Entwurf ein in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichener Vermögenshaushalt vor.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden im Satzungsentwurf (vgl. § 3) wie folgt ausgewiesen: 370 % für die Grundsteuer A, 390 % für die Grundsteuer B sowie 370 % für die Gewerbesteuer; Diese Hebesätze würden sich demnach gegenüber dem Jahr 2016 nicht verändern.

 

Zum Entwurf des Verwaltungshaushaltes können zudem die nachfolgenden Informationen gegeben werden:

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden die Einnahmen aus Einkommensteueranteilen und Schlüsselzuweisungen um insgesamt 22.200 € im Vergleich zum Vorjahr höher ausfallen. Die Gewerbesteuern sind mit 35.000 € in gleicher Höhe wie im Vorjahr veranschlagt worden.

Andererseits steigen durch die erhöhte Finanzkraft aus die Umlageverpflichtungen der Kreis- und Amtsumlage. Unterm Strich weist der Unterabschnitt 9000 aus Steuern / Zuweisungen / Umlagen insgesamt einen Überschuss von 109.700 € aus (+ 18.700 € Vorjahr).

 

Unter Berücksichtigung der Fehlbetragsabdeckung des Vorjahres von 74.000 € (vgl. Haushaltsstelle 9200.89200, S. 56) reichen die laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes wiederum nicht aus um die laufenden Ausgaben zu decken. Ein Haushaltsausgleich ist nicht möglich. Es muss ein Haushaltsfehlbetrag von 108.100 € ausgewiesen werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag für den Finanzausschuss:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:

 

Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung die Haushaltssatzung 2017 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen sowie das Investitionsprogramm gemäß Entwurf.