Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 für das Gebiet "Grundstücke Seesternweg ab Nr. 46, Fischer-Ehlers-Weg, Sonnenweg und Panstede"
hier: Teilung des Geltungsbereichs, Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A für das Gebiet "Seesternweg Nr. 46 - 49 und Sonnenweg" und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B für das Gebiet "Seesternweg Nr. 50 -57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede"
Vorlage
SCHÖN/BV/113/2016
Aktenzeichen
III.2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung Schönberg hat bereits in der Sitzung am 30.10.2007 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 56 gefasst. Nach Durchführung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in 2009 und 2012 wurde die Planung insbesondere auch aufgrund privater Stellungnahmen mehrfach überarbeitet.

 

Ein besonderes Problem des Bebauungsplangebietes stellt die Regenwasserbeseitigung dar. Es gibt kein öffentliches Regenwasserkanalnetz, die Grundstücke haben das anfallende Regenwasser auf den Grundstücken versickert bzw. über vorhandene Gräben in die Rethberdau eingeleitet. Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden die vorhandenen Gräben teilweise beseitigt. Ersatzweise wurden auch nur zum Teil Rohrleitungen verlegt. Im Ergebnis ist es insbesondere in den letzten Jahren bei Starkregenereignissen immer häufiger zu Überschwemmungen gekommen.

 

Die Zuständigkeit für die schadlose Beseitigung des Regenwassers aus bebauten Ortslagen liegt gemäß dem Landeswassergesetz bei den Gemeinden. Wenn die Gemeinden ein Abwasserbeseitigungskonzept für die Regenwasserbeseitigung erstellen, können sie für Teilgebiete die Aufgabe der schadlosen Regenwasserbeseitigung auf die Grundstückseigentümer übertragen. Hierzu muss es jedoch ein Abwasserbeseitigungskonzept geben, dass die schadlose Beseitigung des Regenwassers für alle Grundstücke des Teilgebietes sicherstellt.

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 wird ein Teilabwasserbeseitigungskonzept aufgestellt. Da die Entwässerung über die privaten Grundstücke verlaufen muss, müssen die entsprechenden Grundstückseigentümer dem Verlegen einer Leitung bzw. dem Wiederherstellen eines Grabens zustimmen. Es hat dazu bereits viele Gespräche mit den Eigentümern gegeben.

 

Im Bereich Sonnenweg und Seesternweg Hausnummern 46 bis 49 (künftig Bebauungsplan Nr. 56 A) konnten die Gespräche zur Regenwasserbeseitigung bereits zu einem positiven Abschluss gebracht werden, im Bereich Seesternweg 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede (künftig Bebauungsplan Nr. 56 B) gibt es jedoch noch keine Einigkeit mit den Eigentümern. Aus diesem Grunde ist nun vorgesehen, den Bebauungsplan Nr. 56 A in der Durchführung des Planverfahrens vorzuziehen. Die vorgezogene Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu diesem Plan wurde bereits im Rahmen des Planverfahrens zum Bebauungsplanes Nr. 56 durchgeführt. Da die Planinhalte bereits in mehrfachen Beratungen festgelegt wurden, kann der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 A nun zügig erarbeitet, beschlossen und zur Offenlegung bestimmt werden.        

 


Anlagenverzeichnis:

 

1 Karte Geltungsbereiche


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 56 zu teilen in den Bebauungsplan Nr. 56 A für das Gebiet „Seesternweg Nr. 46 – 59 und Sonnenweg“ sowie in den Bebauungsplan Nr. 56 B für das Gebiet „Seesternweg Nr. 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede“.

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 A für das Gebiet „Seesternweg Nr. 46 – 49 und Sonnenweg“ (Aufstellungsbeschluss).

 

  1. Der Planungsausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 B für das Gebiet „Seesternweg 50 – 57, Fischer-Ehlers-Weg und Panstede“ (Aufstellungsbeschluss).